Hattingen. Der Rücklauf der Erklärungen zur Grundsteuer ist in Hattingen noch recht mau. Das Finanzamt hat nun einige Hinweise an die Hausbesitzer parat.

Bislang hat in etwa erst jeder Dritte Hausbesitzer in Hattingen seine Erklärung zur Grundsteuer abgegeben. Dabei ist die ursprüngliche gesetzte Frist schon längst abgelaufen, vorgesehen war Ende Oktober. Doch auch jetzt bleiben nur noch zwei Monate Zeit.

Die Landesregierung hatte jetzt Quoten zu einzelnen Städten und den NRW-Durchschnitt genannt. Landesweit liegt der Rücklauf bei rund 38,1 Prozent (Stand 1.11).

Auf Anfrage weist nun Olaf Heeke, Leiter des Hattinger Finanzamtes, darauf hin, dass mehrere Wege bestünden, die Erklärung abzugeben. Grundsätzlich sollte der digitale Weg und das Portal Elster genutzt werden. Wer noch keinen eigenen Zugang hat, könne sich auf der Seite www.elster.de registrieren lassen. Ebenso sei es möglich die Unterlagen über den Zugang von nahen Angehörigen abgegeben oder weitere Software-Anbieter zu nutzen.

Hauseigentümer in Hattingen sind verpflichtet, die Grundsteuererklärung bis Ende Januar abzugeben.
Hauseigentümer in Hattingen sind verpflichtet, die Grundsteuererklärung bis Ende Januar abzugeben. © FUNKE Foto Services | Hans Blossey

Wer nun überhaupt keinen Internet-Zugang besitzt, könne auch Papiervordrucke beim Finanzamt telefonisch oder vor Ort anfordern.

Zudem verweist Heeke auf die Plattform www.grundsteuer.de, die Erklärvideos, Anleitungen und Check-Listen enthalte. Das Finanzamt selbst hat auch eine eigene Hotline 02324 208-1959 eingerichtet.

Wenn der Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen nicht mitgeteilt werden, erhält der säumige Hausbesitzer ein Erinnerungsschreiben. Erfolgt keine Reaktion, „hat die Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen“, so Heeke.