Hattingen/Essen. Luxus ist sein Geschäft. Jetzt steht der Investor aus Hattingen vor dem Landgericht Essen: Er soll eine Million Euro Steuern hinterzogen haben.

Es schien, als führe er ein Leben auf der Überholspur. Was der Hattinger Medienschaffende und Immobilien-Investor auch anpackte, für Außenstehende wirkte er immer erfolgreich. Doch jetzt hat der smarte Geschäftsmann ein persönliches Problem. Seit Dienstag muss er sich vor dem Landgericht Essen verantworten. Der Vorwurf lautet auf Steuerhinterziehung.

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Was er gemacht haben soll, ist keine Kleinigkeit. Zwischen 2015 und 2020 hat er laut Anklage rund eine Million Euro Steuern hinterzogen. Er soll zum Teil falsche Angaben gegenüber dem Finanzamt Hattingen gemacht oder seine Steuererklärungen zu spät eingereicht haben. Teilweise schätzte das Finanzamt deshalb sein Einkommen und legte seine Steuerlast fest.

Der Hattinger Immobilien-Investor mit seinem Verteidiger.
Der Hattinger Immobilien-Investor mit seinem Verteidiger. © FUNKE Foto Services | André Hirtz

Nach Verlesung der Anklage räumte Richter Roland Wissel dem Hattinger die Gelegenheit ein, sich zu den Vorwürfen zu äußern oder von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen.

Versuch, die Öffentlichkeit von der Verhandlung auszuschließen

Für ihn sprach sein Anwalt. Danach gab es Missverständnisse mit den Beratern, der Mandant fühlt sich jedenfalls unschuldig. Sein Versuch, die Öffentlichkeit von der Verhandlung auszuschließen, scheiterte nach Erörterung mit der Kammer. Das wäre eine Möglichkeit gewesen, die sonst bei Sexualstraftätern genutzt wird.

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Stichwort: Steuerhinterziehung

Steuerhinterziehung ist in § 370 der Abgabenordnung definiert: Strafbar sind demnach falsche, unvollständige oder unterlassene Angaben in Steuersachen. Der Versuch ist bereits strafbar. Die Erfüllung des Tatbestands kann zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe führen.

Bei Vergehen in großem Ausmaß – das heißt: ab Millionenhöhe – liegt ein besonders schwerer Fall einer Steuerhinterziehung vor, der in der Regel eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren nach sich zieht.

Verjährung: Die Steuerhinterziehung verjährt strafrechtlich regelmäßig in fünf Jahren, in besonders schweren Fällen in zehn Jahren. Steuerrechtlich (Festsetzungsverjährung) verjährt die Hinterziehung nach zehn Jahren.

Im Ermittlungsverfahren hatte der Angeklagte sich anfangs nicht geäußert. Auch das war sein Recht. Aber es passt so gar nicht zu dem offensiven Auftreten, für das er im Geschäftsleben bekannt war. Dort zeigte er sich auskunftsfreudig, schilderte gerne seine Pläne und das, was er bereits verwirklicht hatte.

Er kauft sanierungsbedürftige Häuser und renoviert sie

Und es waren und sind große Pläne, die der Mittdreißiger im Kopf hat. Luxus ist sein Geschäft. Er kauft sanierungsbedürftige Häuser und renoviert sie mit hohem Aufwand. Und dann sucht er Käufer, die bereit sind, den hohen Preis zu zahlen. Er betont auch, dass er mit seinen Investitionen der Stadt ein schöneres Gesicht gebe.

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Die ihm jetzt vorgeworfene Steuerhinterziehung resultiert nicht aus diesen Immobiliengeschäften, sondern aus denen mit Medien. Auch da hatte er sich auf das Luxussegment konzentriert. Offenbar erfolgreich. Denn wer eine Million Euro Steuern hinterzogen haben soll, der muss erst einmal entsprechende Einnahmen erzielen.

Die Liste der Anklagevorwürfe beginnt mit einer Abfindung

Die Liste der Anklagevorwürfe beginnt mit der Abfindung für das Ende einer Tätigkeit als freier Handelsvertreter­ für ein anderes Medienunternehmen. 110.000 Euro plus 20.000 Euro Umsatzsteuer bekam er nach sechsjähriger Arbeit laut Anklage. Diese Summen soll er dem Finanzamt verschwiegen haben.

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In anderen Fällen soll er seine Einkommensteuererklärung nicht rechtzeitig abgegeben haben. Drei Sitzungstage hat die I. Strafkammer des Landgerichts Essen angesetzt, um den Fall aufzuklären.