Hattingen. Die Dezember-Hilfe ist klar formuliert: Der Gas-Abschlag wird vom Bund übernommen. So setzen die Stadtwerke Hattingen und die AVU das Gesetz um.
Hattingens große Energieversorger – Stadtwerke und AVU – haben jetzt erklärt, wie sie bei der Dezember-Hilfe vorgehen. Der Bund hatte beschlossen, dass Gas- und Wärmekunden der Abschlag erlassen wird.
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„Die Entlastung erfolgt automatisch“, so Marketingchef Steven Scheiker von den Stadtwerken Hattingen. „Wir werden im Dezember für Gas und Wärme keinen Abschlag erheben.“
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Wer per Dauerauftrag oder Überweisung bezahlt, soll die Zahlung auslassen. Kunden, die mittels Lastschrift zahlen, müssen nichts machen. „Wir werden den Abschlag im Dezember nicht vom Konto abbuchen.“
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Die Stadtwerke kündigen an, dass sie bei der nächsten Jahresabrechnung für Gas und Wärme einen so genannten Entlastungsbetrag gutschreiben.
Berechnung des Betrags
Dieser Entlastungsbetrag werde gemäß den gesetzlichen Vorgaben auf Basis der im Dezember gültigen Preise und einem Zwölftel der Jahresverbrauchsprognose (Stand: September 2022 oder früher) sowie einem Zwölftel des Jahresgrundpreises errechnet. Bei Wärme wird der September-Abschlag mit einem Aufschlag von 20 Prozent als Entlastungsbetrag verwendet. „Dieser wird in den meisten Fällen etwas höher sein als der Dezember-Abschlag gewesen wäre“, so Steven Scheiker.
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Auch die AVU erklärt, dass die Abschlagszahlung für Gas „ganz einfach ausgesetzt wird“. In der nächsten Jahresendabrechnung wird der nicht gezahlte Dezember-Abschlag verrechnet mit dem persönlichen Entlastungsbetrag. Die komplette Berechnung und Umsetzung der Hilfe sei im Gesetz festgelegt.
Weitere Infos gibt es im Internet auf der Seite www.avu.de/Dezemberhilfe