Hattingen. Körperverletzung warf die Staatsanwaltschaft einer Hattingerin (54) vor. Sie soll eine 34-Jährige in einer Drogerie schwer angegangen haben.
Wer hat wen zuerst und mit welchen Folgen geschubst? Dazu haben zwei 54 und 34 Jahre alte Frauen ganz gegensätzliche Meinungen. An der Kasse einer Drogerie im Reschop Carré trafen die beiden am 4. April dieses Jahres aufeinander, nun sahen sie sich vor dem hiesigen Amtsgericht wieder. Dort musste sich die Ältere der zwei Hattingerinnen wegen Körperverletzung verantworten.
Angegriffene laut Anklageschrift am Ellenbogen verletzt
Geschubst haben soll die Angeklagte die 34-jährige Mutter zweier kleiner Kinder, als die gerade ihre Ware in den Kinderwagen einräumte. Dabei soll sie die Angegriffene laut Anklageschrift auch am Ellenbogen verletzt haben. „Was soll ich dazu großartig sagen?“ kommentierte die Angeklagte unterdessen diese Vorwürfe. „Das entspricht nicht der Wahrheit.“
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Und erzählte sodann ihre Version dessen, was sich am Tattag abgespielt habe. Drei Artikel habe sie an jenem Morgen in der Drogerie gekauft. Als sie sich im Kassenbereich befand, sei die 34-Jährige plötzlich „grundlos“ auf sie zugesprungen, habe sie ganz fest festgehalten an den Armen, dann wieder von ihr abgelassen, das Ganze habe sich mehrfach wiederholt. Erst dann habe sie die Frau weggeschubst, „ich brauche mich ja nicht von fremden Leuten anfassen zu lassen“.
Angeklagte will blaue Flecken gehabt haben
Sie selbst habe bei dem Vorfall blaue Flecken an den Oberarmen davongetragen – und ihrerseits Strafanzeige erstattet. Sie vermute, dass diese „eine paranoide Persönlichkeitsstörung“ habe, sagte die Angeklagte noch.
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Die als Zeugin geladene 34-Jährige dagegen sagte mit Hilfe einer Dolmetscherin, die Angeklagte habe sie beim Einräumen ihrer Ware „einfach von hinten geschubst“, daraufhin habe sie sich verteidigt – und dann habe man einander „hin- und hergeschubst“. Bis zwei Mitarbeiter der Drogerie beide Frauen aufgefordert hätten, das Geschäft zu verlassen. Sie habe dann noch im Einkaufscenter die Polizei gerufen, die Angeklagte habe das Reschop Carré da bereits verlassen, sei aber von einem Security-Mitarbeiter gestellt worden.
„Panik“ gehabt infolge jenes Geschehens
Am Ellenbogen verletzt habe die 54-Jährige sie zwar nicht, sagte die junge Mutter. Aber sowohl sie als auch ihr Sohn hätten „Panik“ gehabt infolge jenes Geschehens. Und ihr ebenfalls im Gerichtssaal anwesender Mann sagte: „Sie leiden immer noch darunter.“
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Richter Johannes Kimmeskamp stellte das Verfahren gegen die 54-Jährige indes ein. „Angeklagt war Körperverletzung, dies hat sich hier aber nicht bewahrheitet.“ Und selbst wenn er die Version der Zeugin glaube: „Nur Schubsen reicht für eine Verurteilung nicht aus.“