Hattingen/Bochum. Dr. Thomas Hulisz, der ehemalige Pflegedienstchef am EvK Hattingen, klagt auf Weiterbeschäftigung. Im Prozess geht es auch um Betrugsvorwürfe.

Die Staatsanwaltschaft Bochum ermittelt gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Ambulanten Dienste des Evangelischen Krankenhauses Hattingen (EvK). Dr. Thomas Hulisz (66) gilt als Hauptbeschuldigter in dem seit drei Jahren anhängigen Verfahren (Az. 35 Js 137/19), das dort gegen mehrere, inzwischen freigestellte Augusta-Mitarbeiter wegen gewerbsmäßigen Betruges, Untreue, Steuerhinterziehung und des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt geführt wird.

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Dieses wurde jetzt in zwei Güteterminen vor den Arbeitsgerichten in Hagen und Bochum öffentlich. Bei Durchsuchungen im November vergangenen Jahres in Hattingen und Bochum waren von den Ermittlern auch die Personalakten von Dr. Hulisz beschlagnahmt worden.

In mehreren Tochtergesellschaften des Augusta-Unternehmens leitende Positionen bekleidet

Die Augusta-Kliniken Bochum hätten, so ihr Anwalt Stephan Ragsch (Wattenscheid), inzwischen „alle Verhältnisse zu ihm beendet“. Der Mediziner, der auch in mehreren Tochtergesellschaften des Augusta-Unternehmens leitende Positionen bekleidete, sei dort als Fremd-Gesellschafter abberufen und freigestellt worden - jedoch unter Fortzahlung seiner Bezüge.

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In welchen Beschäftigungskonstruktionen Dr. Hulisz in der Vergangenheit genau tätig war, stelle sich für die Augusta-Kliniken inzwischen als zweifelhaft und fragwürdig dar, so Anwalt Ragsch vor Gericht: „Wir können nicht verifizieren, dass das Arbeitsverhältnis so bestanden hat, wie es von ihm behauptet wird.“

Die Gegenseite spricht von einem „Scheinarbeitsverhältnis“

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Der Betroffene selbst möchte sich außerhalb des Gerichtssaales nicht dazu äußern. Sein Anwalt Hans-Bernd Lohof (Bochum) entgegnete im Verfahren, Dr. Hulisz sehe dem Ausgang der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, bei dem es insbesondere um Abrechnungsbetrügereien bei den Ambulanten Diensten Augusta in Bochum gehe, „sehr gelassen entgegen“. An den Vorwürfen gegen seinen Mandanten sei „nichts dran“. Der Anwalt rechne damit, dass sich die Parteien in den arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen verständigen werden.

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Die Gegenseite ist da allerdings weniger optimistisch und spricht von einem „Scheinarbeitsverhältnis“. Im Termin erhebt Krankenhaus-Vertreter Ragsch schwere Vorwürfe: „Zwei Verträge wurden rückdatiert. Und das ist nur die Spitze des Eisbergs.“ Er kündigt an, dass „kurzfristig noch Tat- und Verdachtskündigungen gegenüber Dr. Hulisz ausgesprochen werden könnten“.

Zwei krakelige Unterschriften und Ergänzungen

Das Arbeitsgericht Hagen ist zuständig für Hattingen und eine Klage, die Dr. Hulisz gegen das Evangelische Krankenhaus, die Gemeinnützige Gesellschaft Ambulante Dienste, eingereicht hat (Az. 4 Ca 980/22). Der Mediziner will gerichtlich festgestellt wissen, dass sein Beschäftigungsverhältnis dort auch über das Erreichen der Regelaltersgrenze hinaus bis heute und in Zukunft fortbestehe. Denn eine entsprechende Beendigungs-Klausel gäbe es nicht.

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In dem Verfahren vor Richterin Nicole Becker legt Dr. Hulisz jedoch keinen schriftlichen Arbeitsvertrag vor, sondern lediglich eine Aktennotiz mit zwei krakeligen Unterschriften und Ergänzungen dazu. Der Kläger behauptet, er sei im EvK Hattingen seit 1995 zunächst als Prokurist, kaufmännischer und organisatorischer Leiter angestellt gewesen. Das Arbeitsverhältnis wurde seinerzeit mit knapp 3800 Euro brutto im Monat vergütet. Erst später sei er dann zum Geschäftsführer berufen worden.

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Im Mai dieses Jahres, mit Erreichen des Rentenalters, wäre der Geschäftsführer-Dienstvertrag ausgelaufen und er als Geschäftsführer ausgeschieden. Doch das zuvor bestehende Arbeitsverhältnis als kaufmännischer Leiter des Evangelischen Krankenhauses in Hattingen sei „wieder aufgelebt“ und würde auch weiterhin fortbestehen.