Hattingen. Kostenloser, Drei- oder Zehn-Euro-Corona-Schnelltest: Es gibt ungeklärte Fragen – und einige Testzentren bleiben bei kostenlosen Tests für alle.

Ab sofort soll es Corona-Schnelltests mit Eigenbeteiligung geben, heißt es in der neuen Verordnung. Doch das ist in Hattingen nicht einheitlich. Während das Testzentrum an der Augusta- und an der Kreisstraße Drei-Euro-Selbstbeteiligungstests anbieten, wirbt das Testzentrum Holthausen auf seiner Homepage so: „Ab 01.07.2022 gibt es bei uns weiterhin für ALLE kostenlose Schnelltests. Wir haben uns entschlossen, die Schnelltests weiterhin für alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos durchzuführen.“

Ralph Hebben, Chef vom Testzentrum an der Kreisstraße, erklärt die Unterschiede: Der Test-Eigenanteil „von drei Euro nicht gesetzlich festgelegt ist. Das ist nur eine Richtlinie, da wird es also auch wieder Unterschiede geben.“

Nicht alle Corona-Testzentren in Hattingen setzen Drei-Euro-Tests um

Die Kurzfristigkeit der Neuregelung bemängelt der Ennepe-Ruhr-Kreis: Durch sie könne es „in den nächsten Tagen durchaus zu Problemen an den Corona-Teststellen im Ennepe-Ruhr-Kreis kommen. Schließlich müssen sich die Verantwortlichen quasi von jetzt auf gleich auf neue Regeln einstellen. Mehr zeitlicher Vorlauf wäre schöner und besser gewesen.“

Zwar seien die neuen Vorgaben angekündigt worden, aber „Bürger und Betreiber von Teststationen mussten bis Mittwoch, 29. Juni, auf die genauen Regeln warten, erst seitdem die so genannte Änderungsverordnung zur Corona-Testverordnung im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, herrscht Klarheit“, heißt es.

Massive Enttäuschung über Neuregelung

Nur den Kopf schütteln kann er über die neue Regelung. „Die Sommerwelle ist längst da, wir haben fast so viele positive Schnelltests am Tag wie in der Hochphase im Januar und Februar.“ Er ist „massiv enttäuscht, dass Herr Lauterbach, der selbst Mediziner ist, so einen Käse macht. Das ergibt alles keinen Sinn“, sagt Hebben.

Dritte Verordnung und Eigenanteil

„Mit der Dritten Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung werden ab dem 30. Juni 2022 Testkapazitäten noch gezielter eingesetzt“, heißt es auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums für Gesundheit.Hebben betont, dass bei ihm nicht etwa Menschen arbeiteten, die der Gastronomie fehlten, sondern Personen aus medizinischen Berufen. Durch den Eigenanteil rechnet Hebben schon mit Einbußen. „Als Mitte Oktober vergangenen Jahres plötzlich Tests bezahlt werden mussten, kamen teils nur noch 15 Menschen am Tag, davon waren acht positiv.“ Dennoch will er nun die Mindereinnahmen zunächst überbrücken. „Denn wenn ich im Herbst wieder hochfahren muss, bekomme ich keine Mitarbeiter mehr.“

Zwar habe der Software-Hersteller in der Nacht die Änderungen schnell umgesetzt, berichtet Hebben. Die Zeit aber sei knapp und fehle, um jetzt schon jede Frage klären zu können. Wie diese: „Für Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten soll der Test weiterhin kostenlos sein, ebenso für jene, die sich freitesten. Aber reicht da ein Schnelltest zu Hause oder im Zentrum als Nachweis der Infektion oder muss ein PCR-Test vorgelegt werden?“

Für wen der Test weiter kostenfrei ist

Weitere Gruppen, für die der Test weiterhin frei sein soll: Kinder unter fünf Jahren; Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können; an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen Beteiligte; Besucher, Behandelte oder Bewohner in Krankenhäusern oder Pflegeheimen; einige Leistungsberechtigte sowie bei ihnen Beschäftigte, pflegende Angehörige. Mitarbeiter von Pflegeheimen und Krankenhäusern machen Tests weiterhin in den Einrichtungen.

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Wer den kostenlosen Test erhalten will, sollte Kinderausweis, Mutterpass oder Arztbescheinigung und den Ausweis nicht vergessen, rät Michael Mahl, Vorsitzender der Bezirksgruppe Ennepe-Ruhr im Apothekerverband Westfalen-Lippe und bittet um Verständnis für die Prüfung von Nachweisen.

Kontrollen sind schwierig

Auf einem Formular müssen Testwillige im Testzentrum an der Kreisstraße ankreuzen, ob sie beispielsweise Angehörige im Seniorenheim besuchen wollen. „Das muss dann unterschrieben werden“, sagt Hebben. Weitere Kontrollen sieht er in dem Fall nicht vor „Wir sind für die Bürger da, nicht für die Bürokratie.“

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Tests mit einer Eigenbeteiligung für drei Euro erhält, wer Innenraumveranstaltungen, Konzerte, Theater besuchen möchte. „Aber wie viele Personen mindestens die Veranstaltung besuchen müssen, steht dort auch nicht. Es gibt keine Personengrenze.“ Die neue Verordnung, so Hebben, sei zudem die Rückkehr der Corona-Warn-App. Denn erscheint die rote Kachel, hatte man also Risikokontakt, erhält man ebenfalls einen Eigenbeteiligungs-Test.

Viele Infizierte sind nach 14 Tagen weiterhin positiv

Unverständnis zeigt Hebben dafür, dass symptomatische Patientinnen und Patienten zum Arzt gehen und sich dort testen lassen sollen. Denn: „Denen wird doch dann jetzt die Praxis eingerannt.“ Die Erfahrung der letzten Wochen hätten gezeigt, dass es nur wenige Positiv-Tests weniger als zur Hochphase gebe. Und das bei sinkenden Testzahlen. „Zur Hoch-Zeit haben wir hier 600 Schnelltest am Tag gemacht, jetzt sind es 100 bis 200“, so Hebben. Und er betont: „Viele sind 14 Tage nach dem ersten positiven Test immer noch positiv. Und das selbst beim Schnelltest. Offiziell endet die Isolierung aber nach zehn Tagen.“