Hattingen/Ennepe-Ruhr-Kreis. Für Mitarbeiter in medizinischen Berufen gilt eine Impfpflicht. Konsequenzen für Verweigerer gibt es in Hattingen und im EN-Kreis bisher nicht.

Seit Ende Mai beschäftigen sich Mitarbeiter des Fachbereiches Gesundheit und Soziales der Kreisverwaltung mit den 669 Beschäftigten, die ihrem Arbeitgeber trotz gesetzlicher Vorgabe keinen Corona-Impfnachweise vorgelegt hatten. Die Impfpflicht gilt unter anderem für alle, die in stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen sowie Krankenhäusern oder Arztpraxen tätig sind, insgesamt sind das im EN-Kreis rund 11.200 Menschen. Konsequenzen gibt es bisher nicht.

Für die 669 Fälle macht die Kreisverwaltung aktuell folgende Rechnung auf: In 13 Fällen haben Arbeitgeber Meldungen zurückgezogen, weil Beschäftige Unterlagen nachgereicht haben, in 331 Fällen konnte das Gesundheit die Akte schließen, weil Betroffene dort Nachweise vorlegten. 325 Fälle werden derzeit noch bearbeitet.

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Größtmögliche Genauigkeit ist nach Angaben des Kreises vor allem deshalb erforderlich, um in denkbaren Gerichtsverfahren bestehen zu können. Wenn Beschäftigen mit Betretungsverboten für ihre Arbeitsstätte quasi ihre Lebensgrundlage entzogen werde, müsse das wasserdicht begründet sein.

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Mit anderen Worten: Zum Stichtag der Impfpflicht in Nordrhein-Westfalen - Mittwoch, 15. Juni - wurde im Ennepe-Ruhr-Kreis noch kein Betretungsverbot ausgesprochen.

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