Hattingen. Ein früherer Mitarbeiter des Bürgerbüros Hattingen beantragte für sich einen Personalausweis – mit falschem Vermerk. Nun stand er vor Gericht.

Für sich selbst einen Personalausweis und einen Reisepass beantragte ein Mitarbeiter des Bürgerbüros Hattingen am 5. Juni vergangenen Jahres. Doch obwohl er an jenem Morgen weder Bargeld noch eine EC-Karte dabei hatte, kreuzte er auf dem Antragsformular für den Personalausweis „bezahlt“ an. Ein Vergehen, für das der heute 25-Jährige sich jetzt vor dem Amtsgericht wegen Untreue und Betrugs verantworten musste.

„Es war so alles nicht geplant“

Sehr „wurschtelig“ sei es an jenem Samstag im Bürgerbüro gewesen, sagt Rechtsanwältin Elke Althäuser. Ihr Mandant räume das Geschehen zwar vollumfänglich ein, „es war so aber alles nicht geplant“. Vielmehr, so der Angeklagte selbst, habe er zunächst das Antragsformular für den Personalausweis routinemäßig ausgefüllt. Erst danach sei ihm aufgefallen, dass er sein Portemonnaie nicht dabei hatte. In der Folge habe ihn dann eine Kollegin angesprochen – und er vergessen, den Vermerk „bezahlt“ auf dem Formular in „nicht bezahlt“ abzuändern. Auf dem Bestellformular für den Reisepass hatte der Angeklagte unterdessen zur Bezahlung gar nichts vermerkt.

Untreue und Betrug

Das Vergehen der Untreue ist in Paragraf 266 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Wörtlich heißt es in diesem u.a.: „ Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, (...) die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Für ein Betrugsdelikt – geregelt in Paragraf 263 StGB – drohen in besonders schweren Fällen sogar eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt dabei in der Regel u.a. dann vor, wenn der Täter „seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger missbraucht“.

„Etwas unglaubhaft“ nennt Richter Johannes Kimmeskamp die Einlassung des Angeklagten. Zumal dem Gericht ein Schreiben vom Leiter des Bürgerbüros vorläge, dass der Angeklagte seinen Personalausweis um 7.26 Uhr bestellt habe, aber erst 15 Minuten später weitere Kollegen im Bürgerbüro eingetroffen seien. Auch warum der Hattinger seinen Fehler später nicht korrigiert habe, will Kimmeskamp wissen. Und erhält zur Antwort, der Angeklagte sei direkt nach dem Tattag erkrankt, bis Ende August, als das Arbeitsverhältnis mit der Stadt Hattingen endete. Ende Juni fiel das Vergehen des 25-Jährigen dabei intern auf.

Angeklagter: „Ich bereue die Tat zutiefst“

„Es war ein Augenblicksversagen“, sagt Verteidigerin Althäuser. Und ihr Mandant erklärt: „Es ist alles sehr unglücklich gelaufen, ich bereue die Tat zutiefst.“ Wegen seines Fehlers habe er sich zudem eine mögliche Zukunft beim Finanzamt, wo er gerne hätte arbeiten wollen, verbaut.

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Überzeugt davon, dass es sich bei dem Vergehen des Angeklagten um „ein Versehen“ gehandelt habe, ist am Ende die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, plädiert auf Freispruch, ebenso Verteidigerin Althäuser. Richter Kimmeskamp dagegen wertet die Tat als Untreue. „Diese wird schon im Moment des Bestellvorganges ausgelöst.“ Der Angeklagte habe mit dem Vermerk „bezahlt“ anfangs vielleicht „nur fahrlässig“ gehandelt, hätte seinen Fehler aber umgehend korrigieren müssen. Allerdings sei dem 25-Jährigen, der bis zur Tat im Bürgerbüro knapp eineinhalb Jahre ohne Auffälligkeiten gearbeitet hatte, am 5. Juni 2021 ein „einmaliger Ausrutscher“ passiert, daher liege kein Betrug vor.

Zu einer Geldstrafe verurteilt

Trotzdem kommt den Angeklagten sein Fehler teuer zu stehen: Zusätzlich zu den 97 Euro, die er beim Abholen von Personalausweis und Reisepass dann zahlte, muss er nun eine Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro aufbringen. Noch indes ist das Urteil nicht rechtskräftig.

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