Hattingen. Zweiter Schimmel-Fall in einer Wohnung der LEG in Hattingen. Warum das Unternehmen am Reschop hilft und am Lärchenweg vor Gericht zieht.

In zwei Fällen steht zurzeit die Wohnungsgesellschaft LEG in der Kritik. Es handelt sich um Wohnungen, in denen der Schimmel an den Wänden rasch nach oben steigt. Aber vergleichen könne man die Situationen nicht, betont die Wohnungsgesellschaft.

Denn der Fall der Familie C. vom Lärchenweg stelle sich ganz anders dar, als bei Familie Tischka, die am Reschop 5 wohnt, betont Mischa Lenz, Pressesprecher der LEG-Immobilien-Gruppe.

Eine schnelle Lösung herbeiführen

„Zunächst möchte ich mich bei der Familie Tischka entschuldigen und betonen, dass wir den Sachverhalt bedauern und bereits dabei sind, hier eine schnelle Lösung herbeizuführen.“ Man habe für diese Woche einen Termin in der Wohnung vereinbart, teilt Mischa Lenz auf die Anfrage der WAZ mit.

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Die Familie war aus einer verschimmelten Wohnung einer Wohnungsgesellschaft in Bochum-Linden im August 2021 in die Hattinger LEG-Wohnung gezogen. Der Handwerker und die medizinische Fachangestellte einer Kinderarztpraxis mit einem fünf Monate alten und einem knapp zweijährigem Kind waren froh, eine zentrale Wohnung in Hattingen gefunden zu haben. „Alles klappte super gut, der Mietvertrag wurde schnell unterzeichnet“, sagt Yvonne Tischka.

Beide müssen Antibiotika einnehmen

Doch als es im Herbst kälter wurde, sei sie geschockt gewesen. An den Fenstern lief innen jeden Morgen Wasser hinunter – im Wohn- und Kinderzimmer ebenso wie in der Küche. „Als hätte ich einen Eimer Wasser ausgekippt“, sagt die 28-Jährige. Am 28. November hat die Familie den Schaden gemeldet und eine Woche später die Nachricht bekommen, dass man sich kümmere.

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Geschehen sei aber nichts. Sie habe jeden Tag dort angerufen und vor zwei Wochen den 3. Januar als Termin angekündigt bekommen. „Jedoch erst einmal zur Besichtigung.“ Die Fenster seien undicht, es sei eisig kalt, wenn die Heizung nicht mindestens auf Stufe zwei gestellt werde.

Stoßlüftung mehrmals am Tag hilft gegen Schimmel

Schimmel in der Wohnung ist ein häufiges Problem. Nicht immer liegt es am Verhalten der Bewohner. Aber natürlich kann es auch am falschen Lüften liegen. Deshalb gibt das Umweltbundesamt Tipps, um Schimmelbildung zu vermeiden. Falsch ist es in jedem Fall, Fenster ständig auf Kipp zu lassen. Wichtig sei mehrmals am Tag eine Stoßlüftung.Also die Fenster weit aufmachen und zwei bis vier Minuten Frischluft einlassen. Besonders nach dem Duschen, Baden oder Essenkochen muss ordentlich gelüftet werden. Sonst kann es durch die Feuchtigkeit schnell zu Schimmelbildung kommen. Das gelte genauso für Kellerräume, die ebenfalls eine gute Belüftung brauchen.

Jahrelang seien ihr Mann und sie nicht krank gewesen, jetzt hätten beide Antibiotika einnehmen müssen, schildert Yvonne Tischka. „Wir bedauern, dass sich die Klärung aufgrund verschiedener Aspekte etwas hingezogen hat“, räumt die LEG ein.

Extreme Schimmelbildung beklagt Familie C. in ihrer LEG-Wohnung am Lärchenweg. Dieser Fall wird wohl bald die Gerichte beschäftigen.
Extreme Schimmelbildung beklagt Familie C. in ihrer LEG-Wohnung am Lärchenweg. Dieser Fall wird wohl bald die Gerichte beschäftigen. © FUNKE Foto Services | Walter Fischer

Das alles verhalte sich aber völlig anders als in jenem Fall, über den die WAZ kurz vor Weihnachten berichtete. Da ging es um Familie C., die am Lärchenweg mit fünf Kindern in einer extrem verschimmelten Wohnung lebt. „Dort sind wir weder für den Schimmel verantwortlich, noch für die Situation der Familie“, sagt Misch Lenz.

Kein persönlicher Austausch mehr gewünscht

Es sei unter anderem so, dass die LEG ein erstes Gutachten bereits im Februar 2021 in Auftrag gegeben habe, das zweite dann im November. „Beide Gutachten kommen zu dem Ergebnis, dass die Mieter durch falsches Lüftverhalten und unsachgemäßes Platzieren der Möbel den Schimmel selbst verursachen und zudem auch nicht genügend heizen.“

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Nun müsse es leider juristisch geklärt werden, da eine einvernehmliche Lösung mit der Familie nicht möglich sei. Sie wolle über einen Anwalt den Sachverhalt gerichtlich klären lassen und „teilte uns mit, dass sie keinen persönlichen Austausch mehr wünscht“, betont die LEG. In der Antwort auf unsere Anfragen vor Weihnachten hatte uns das Unternehmen dies so nicht mitgeteilt.