Hattingen. Nur einen Tag nach seinem 18. Geburtstag wurde der junge Mann aus Hattingen beim Drogenkonsum erwischt. Dafür musste er sich jetzt verantworten.
Wegen des Konsums von Cannabis und Amphetaminen stand ein 18-Jähriger vor Gericht. Er war einen Tag nach seinem Geburtstag im September vergangenen Jahres beim Drogenkonsum erwischt worden und musste sich nun dafür verantworten.
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Drogenkonsum wegen Mobbing in der Schule
Der Hattinger war zur Aussage bereit und erklärte auf Nachfrage der Staatsanwältin, warum er mit dem Drogenkonsum überhaupt angefangen hat. Anlass sei Mobbing in der Schule gewesen, das ihn verleitet habe. Er sei aber mittlerweile clean und nehme keinerlei Drogen mehr. Wie er das nach Jahren geschafft habe, hakte die Staatsanwältin nach. Das könne doch wieder passieren.
Er hoffe nicht, sagte der junge Mann. Er habe sich gesagt, „komm, hör auf“ und dabei solle es auch bleiben. Er nehme keine Drogen mehr. Allerdings rückte er vor Gericht nicht mit der Sprache heraus, von dem er die Mittel bekommen hat. „Sie wollen aus Angst den Namen nicht nennen?“ fragte Richter Amann. Der Angeklagte nickte.
Thomas Behr von der Jugendgerichtshilfe, schilderte die Erfahrungen mit dem 18-Jährigen aus seiner Sicht. Die Termine, die er mit ihm abgemacht hatte, seien nicht immer eingehalten worden. „Es kann aber sein, dass infolge des Drogenkonsums eine Reifeverzögerung eingetreten ist.“
Angeklagter muss zur Suchtberatung
Behr sprach sich dafür aus, dass der junge Mann, der noch bei seinen Eltern wohnt, für ein halbes Jahr „an das Suchthilfezentrum der Caritas angebunden wird.“ Was das denn genau heiße, wollte der Anwalt des Angeklagten wissen. „Früher war das immer ein 14-tägiger Kontakt zwischen dem Drogenkonsumenten und der Suchtberatung. Das ist aber heute viel flexibler geworden“, erklärte Behr.
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Die Treffen lägen heute im Ermessen der Fachleute und nach einiger Zeit könne man die Hilfe dann auslaufen lassen. Die Fachleute im Suchthilfezentrum seien wirklich gut. „Sie sind freundlich und sehr kompetent“, betonte Jugendgerichtshelfer Thomas Behr. Er nannte direkt zwei Namen, die als Ansprechpartner in Frage kommen.
„Es wäre gut, wenn Sie sich selbst da melden würden“, riet er dem 18-Jährigen, dessen Eltern ihn mit ins Gericht begleitet hatten. Richter Amann betonte, dass das Suchthilfezentrum die Treffen so flexibel gestalte, dass für den jungen Mann ausreichend Zeit bleibe, um weiter einem kleinen Job nachzugehen.
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