Hattingen. Wer mehr als 10.000 Euro Bargeld einzahlen möchte, hat es bei Banken und Sparkassen in Hattingen jetzt schwerer. Darum schauen sie genauer hin.

Im Kampf gegen Geldwäsche, Schwarzarbeit und Terrorismus-Finanzierung lässt der Staat Einzahlungen von größeren Bargeldbeständen bei Banken und Sparkassen jetzt schärfer kontrollieren. Ab sofort dürfen alle deutschen Geldinstitute Bargeld-Einzahlungen von mehr als 10.000 Euro nur noch annehmen, wenn der Einzahlende einen klaren Nachweis liefert, woher er so viel Bargeld hat. Das teilt die Sparkasse Hattingen mit.

Die neue Vorschrift trifft nur Privatkunden, nicht aber Gewerbetreibende. Sie gilt auch dann, wenn man das Geld auf das eigene Konto einzahlt.

Hohe Beträge finden sich auch bei Haushaltsauflösungen

Unterlaufen kann man diese Regelung, die Herkunft des Geldes plausibel darzulegen, auch nicht, wenn man mehrere Wochen hintereinander die Beträge so stückelt, dass sie stets unter der Marke von 10.000 Euro bleiben.

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„Bargeldeinzahlungen in dieser Höhe kommen nicht häufig, aber doch immer wieder mal vor“, sagt Sparkassensprecher Udo Schnieders auf Anfrage der WAZ. „Es gibt noch Menschen, die große Summen Bargeld zu Haus oder im Tresor haben und sie nun doch aufs Konto einzahlen wollen. Nicht selten finden sich hohe Beträge auch bei Haushaltsauflösungen. Da haben Oma oder Opa dann doch mehr Geld zur Seite gelegt, als gedacht.“

Großer bürokratischer Aufwand

Für alle Fälle über 10.000 Euro muss der Einzahler nun eine Erklärung abgeben. Als geeigneter Herkunftsnachweis gilt etwa ein aktueller Kontoauszug des Kunden mit der entsprechenden Barauszahlung vom eigenen Konto bei einer anderen Bank, die Barauszahlungsquittungen einer anderen Bank, die Barauszahlung von einem Sparbuch des Kunden oder auch Verkaufs- und Rechnungsbelege, beispielsweise bei einem Auto- oder Edelmetallverkauf. Möglich sind auch Quittungen über Sortengeschäfte, offizielle Erbnachweise und Schenkungsverträge.

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„Wir setzen das alles jetzt natürlich um“, sagt Schnieders. Zur Wahrheit gehöre aber, dass die Verschärfung der Regelung allen viel Kopfzerbrechen bereitet. „Die Kunden haben ein Problem und wir immensen bürokratischen Aufwand“, erklärt der Sparkassensprecher.

Niedrigere Grenze bei Barkauf von Gold und Silber

Sollten die Nachweise nicht eindeutig belegen, woher das Bargeld stammt, sind die Banken und Sparkassen nicht nur verpflichtet, das Geld nicht anzunehmen, sondern müssen es in vielen Fällen nach § 43 Geldwäschegesetz auch unverzüglich der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen melden.Noch niedriger liegt die Grenze für den Herkunftsnachweis, wenn man mit Bargeld Gold, Silber oder Währungen anderer Staaten kaufen will. Will man Edelmetalle oder Sorten nicht direkt bei seiner Hausbank erwerben, dann muss man bereits ab dem Bargeld-Betrag von 2500 Euro einen Herkunftsnachweis darlegen.

So sieht das auch Michael Vogelsang. „Die Absicht ist natürlich nachvollziehbar“, sagt der Vorstand der Volksbank Hattingen/Sprockhövel. „Aber wir treffen damit eben auch ehrliche Kundinnen und Kunden, die nicht begeistert sind. Viele haben ihr Geld mit Blick auf die Strafzinsen bei hohen Beträgen eben nicht auf dem Konto. Der hohe Arbeitsaufwand für uns kommt noch hinzu.“

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Noch deutlicher wird die Deutsche Kreditwirtschaft. Die hatte bereits im Februar die Absicht des Gesetzgebers, mehr Schlagkraft bei der Bekämpfung der Geldwäsche erreichen zu wollen, zwar begrüßt. Das dürfe aber nicht „durch die unbeabsichtigte Nebenwirkung einer unverhältnismäßig ansteigenden Verdachtsmeldeflut konterkariert werden“. Gefordert wurde eine Übergangsfrist von mindestens einem Jahr.