Hattingen. Die Kinderbetreuung in Hattingen war wegen Corona über Monate eingeschränkt. Die Stadt will den Eltern nun einen Teil der Gebühren erlassen.

Um Eltern für die eingeschränkten Betreuungsmöglichkeiten während der vergangenen Pandemie-Monate zu entschädigen, plant die Stadt Hattingen, ihnen bei den Gebühren entgegenzukommen. Vorgesehen ist der vollständige Erlass der Elternbeiträge für den Monat Februar. Für März bis Mai sollen die Eltern nur 50 Prozent zahlen müssen. Eine Entscheidung darüber trifft der Rat am Donnerstag (1. Juli).

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Zugute käme ein positiver Ratsentscheid sowohl den Familien mit jüngeren Kindern, die Kitas oder Kindertagespflege nutzen, als auch den Eltern mit Schulkindern in Ganztags- oder Betreuungsangeboten. Beides war in den vergangenen Monaten nur eingeschränkt nutzbar.

Wochenstunden wurden im eingeschränkten Betrieb verkürzt

Bis Ende Februar galt in den Kindertageseinrichtungen der „eingeschränkte Pandemiebetrieb“. Im Zuge dessen war die wöchentliche Betreuungszeit um jeweils zehn Stunden gekürzt worden, zugleich waren die Eltern gehalten, ihre Kinder möglichst zu Hause zu lassen. Ein Aufruf, an den sich viele Eltern hielten, die Kitas waren zu dieser Zeit zu rund 25 Prozent ausgelastet.

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Danach galt für drei Monate der „eingeschränkte Regelbetrieb“ – die Kinder durften zwar alle wieder kommen, aber weiterhin im reduzierten Stundenumfang. Erst seit Montag, 7. Juni, gilt wieder der Regelbetrieb mit voller Stundenzahl. Eine Woche früher waren die Grundschulen zum Regelbetrieb zurückgekehrt. Auch hier war die Betreuung zuvor eingeschränkt und die Eltern aufgefordert, die Kinder zu Hause zu betreuen.

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Erstattungen kosten die Stadt Hattingen mehr als 250.000 Euro

Die Elternbeiträge belaufen sich regulär auf etwas mehr als 200.000 Euro im Monat. Ihr Fehlen wird sich im städtischen Haushalt bemerkbar machen, da Stadt und Land sich die Erstattungskosten teilen. Für den Monat Februar bedeutet das ein Minus von 104.127 Euro im Stadtsäckel, von März bis Mai fehlen dann jeweils knapp über 50.000 Euro. Insgesamt kommt es – über alle vier Monate – zu Mindererträgen von 259.206 Euro.