Hattingen. Eine Frau (56) aus Hattingen ist wegen mehrfacher Unterschlagung vor dem Schöffengericht angeklagt – die Urteilsfindung ist indes nicht leicht.

Immer und immer wieder hat eine Hattingerin (56) Geld vom Konto einer Seniorin (79) abgehoben – so soll ein Gesamtschaden in Höhe von 20.650 Euro entstanden sein. Jetzt ist die Frau wegen Unterschlagung in Dutzenden Fällen vor dem Schöffengericht angeklagt.

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Für 30 Stunden im Monat gibt es 1000 Euro

Seit September 2019 arbeitet die Hattingerin als Haushaltshilfe bei der 79 Jahre alten Dame, die zum Teil sehr depressiv ist. Zunächst hilft sie viermal in der Woche für drei Stunden, später sind es 30 Stunden im Monat und sie bekommt 1000 Euro dafür.

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Sie begleitet die Seniorin zum Arzt oder in die Stadt, hilft ihr beim Duschen und nimmt ihr viele Handreichungen ab. „Ihre Bankgeschäfte machte sie allerdings immer selbst“, berichtet die Angeklagte.

Manchmal wird zweimal am Tag Geld abgehoben

Der Vorwurf, dass vor allem im September und Oktober des Jahres sehr viel Geld mit der Scheckkarte vom Konto der betagten Hattingerin abgehoben worden ist, wird durch Kontoauszüge belegt. Es sind nicht gerade kleine Summen, die da verschwunden sind. In sehr kurzen Abständen, manchmal zweimal am Tag, werden Hunderte Euro abgehoben – mal 500, mal 300, ein anderes Mal 250 Euro.

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Das Geld, so die Angeklagte, habe die Seniorin nicht mehr auf ihrem Konto haben wollen. Die Scheckkarte sei ihr immer in die Hand gegeben worden, nach dem Abheben habe sie diese zurückgegeben. Was die Seniorin denn mit so viel Geld gemacht habe, will Richter Johannes Kimmeskamp wissen. „Sie hat das Geld überall in der Wohnung versteckt, mal in einem Topf, dann wieder in einer Schüssel. Oft habe sie die Scheine auch in einen Umschlag gesteckt. „Und wenn der zu klein wurde, habe sie einen größeren genommen.“

Als Beweis wird dem Gericht ein Umschlag vorgelegt

Zum Beweis legt sie dem Gericht einen Umschlag vor, auf den die Seniorin handschriftlich Beträge geschrieben hat. Viel Geld habe sie auch für Dienstleistungen ausgegeben, zum Beispiel für einen Friseurtermin, für Monteure, für die Fußpflege. Sie habe auch immer sehr viel Trinkgeld gegeben.

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Nicht zuletzt sei sehr viel Geld für Medikamente verwendet worden. Auch habe sie nicht gerade wenig Alkohol konsumiert. „Ich habe bei der alten Dame angefangen, als ihr Lebensgefährte gerade verstorben war. Die Familie war heillos zerstritten“, schildert die Angeklagte die Situation. „Sie wollte kein Geld mehr auf dem Konto haben, es reiche, wenn ihre Rente da drauf komme.“

Sparbuch mit 5500 Euro und Widmung verschenkt

Ihre Arbeitgeberin habe ihr auch ein Sparbuch mit 5500 Euro geschenkt, was sie ihr schriftlich gewidmet hatte. Das Sparbuch übergibt Anwalt Peter Steffen dem Gericht. Die Angeklagte erzählt, sie habe auch Schmuck geschenkt bekommen, unter anderem eine Kette und Ohrringe, die sie ebenfalls mit ins Gericht gebracht hat. Außerdem habe sie ihr einen neuen Kühlschrank bezahlt, als ihrer kaputt gegangen sei.

Seniorin lebt inzwischen in einem Heim

Zum Fortsetzungstermin am 25. Mai werden vier Zeugen geladen. Richter Johannes Kimmeskamp hat angeordnet, dass vom Amtsarzt ein Attest vorliegen muss, dass die Seniorin, von deren Konto über 20.600 Euro abgehoben wurde, nicht in der Lage ist, vor Gericht in eigener Sache auszusagen. Die Seniorin lebt inzwischen in einem Heim.Die 75-jährige Schwester erklärt, dass sie Anfang Januar 2020 bemerkt habe, dass so viel Geld vom Konto verschwunden ist. Seitdem sei aber kein Geld mehr abgehoben worden.Zum Strafmaß: Auf Unterschlagung steht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

Die Schwester der Angeklagten erklärt, ihre Schwester habe das sicher nicht gemacht, wenn sie gewusst hätte, dass so viel Geld vom Konto verschwunden sei.

Der Prozess wird am 25. Mai mit weiteren Zeugen fortgesetzt.

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