Hattingen. Für den Ennepe-Ruhr-Kreis und damit auch für Hattingen gilt jetzt die Notbremse und damit auch eine Ausgangssperre. Was sich sonst noch ändert.

Jetzt ist die Ausgangssperre da. Am Freitag um 17.50 Uhr trudelte die entsprechende Allgemeinverfügung des Landes für den Ennepe-Ruhr-Kreis und damit auch für Hattingen endlich ein. Damit gilt die bundesweite Notbremse. Sie greift überall dort, wo die Inzidenzwerte an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegen. Das ist im EN-Kreis schon seit zehn Tagen der Fall.

Das sind jetzt die Corona-Regeln für Hattingen:

Sobald die Ausgangssperre gilt, ist mit weiteren Kontrollen des Ordnungsamtes zu rechnen.
Sobald die Ausgangssperre gilt, ist mit weiteren Kontrollen des Ordnungsamtes zu rechnen. © FUNKE Foto Services/Archiv | Jürgen Theobald

Ausgangssperre: Künftig darf man das Haus von 22 Uhr bis 5 Uhr nicht mehr verlassen. Ausnahmen gelten für Einzelpersonen, die bis 24 Uhr alleine spazieren gehen oder joggen. Oder für Menschen, die von Berufs wegen noch unterwegs sein müssen, medizinische Hilfe brauchen, dringend jemanden betreuen oder den Hund ausführen müssen. Alle anderen müssen im Haus bleiben. So will man weitere Kontakte und Mobilität vermeiden.

Geschäfte müssen bei einer Inzidenz über 150 schließen

„Click & Meet“: Fortsetzen können die Einzelhandelsgeschäfte im Kreis, die keine Waren des täglichen Bedarfs anbieten, das Modell „Click & Meet“, sie dürfen also von Bürgern mit negativem Schnelltest und gebuchtem Termin besucht werden. Dies gilt grundsätzlich so lange, bis die Inzidenz an drei Tagen hintereinander über 150 liegt. Dann müssen die Geschäfte schließen. Das Abholen vorbestellter Waren bleibt aber möglich.

Körpernahe Dienstleistungen, die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen, können weiterhin in Anspruch genommen werden, Friseurbetriebe und die Fußpflege sind geöffnet. Entsprechende Auflagen sind zu beachten.

Weitere Regelungen der Bundesnotbremse: Läden des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Apotheken und Drogerien bleiben von ihr unberührt und damit mit den bekannten Auflagen geöffnet.

Auflagen gelten auch für den Sport und die Gastronomie

Gastronomie: Ebenfalls bleibt es Gastronomiebetrieben und Kantinen möglich, Speisen und Getränke zum Mitnehmen anzubieten oder auszuliefern.

Sport: Individualsport im Freien ist mit Personen des eigenen Haushalts oder maximal zwei Personen möglich und fünf Kinder bis 14 Jahre dürfen kontaktlos als Gruppe Sport treiben.

Keinen Spielraum gibt die bundesweite Regelung den Bereichen Kultur und Freizeit. Freizeitparks, Indoorspielplätze, Schwimmbäder, Diskotheken, Clubs, Spielhallen, Theater, Konzerthäuser, Kinos, Museen, Ausstellungen und vieles mehr bleiben ab einer Inzidenz von 100 geschlossen.

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„Home-Office“: Sofern keine betriebsbedingten Gründe dagegen sprechen, müssen Betriebe ihren Angestellten anbieten, zu Hause zu arbeiten. Annehmen müssen diese das Angebot jedoch nur, wenn ihrerseits keine Gründe entgegenstehen.

Rückkehr zum Distanzunterricht in Hattingen?

Über die Unterrichtsform in den Schulen hat das zuständige NRW-Ministerium bereits entschieden: Wegen der wiederholten 100er Inzidenz gilt ab Montag mit Ausnahme für die Abschlussklassen Wechselunterricht inklusive der Pflicht zu zwei Schnelltests pro Woche.

Sollte der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 165 liegen, würde dies das vorübergehende Aus für den Präsenzunterricht bedeuten, die Schüler würden zuhause im Distanzunterricht lernen müssen.

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Zum Ablauf teilt das NRW-Schulministerium mit: Überschreitet die 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165, trifft das Ministerium für jeden Kreis die notwendige Feststellung. Die „Notbremse“ tritt dann am übernächsten Tag in Kraft. Fällt die Inzidenz wieder stabil unter 165, kehren die Schulen am ersten Montag nach der entsprechenden Feststellung des Ministeriums wieder zum Wechselunterricht zurück.