Hattingen. Abgebucht hat die Stadt Hattingen jetzt die Februar- und März-Beiträge für den Offenen Ganztag. Darum findet eine Mutter das nicht in Ordnung.
Abgebucht hat die Stadt Hattingen jüngst die Februar- und März-Beiträge für den Offenen Ganztag (OGS) – auch bei den Eltern, deren Kinder das Betreuungsangebot aufgrund der Pandemie-Lage derzeit gar nicht nutzen. Eine Mutter ärgert das sehr.
Das Corona-Infektionsrisiko minimieren
Ihre zwei Kinder besuchen die von der Awo betriebene OGS der Grundschule Oberwinzerfeld – normalerweise. Doch bereits seit Monaten schickt die der Redaktion bekannte Mutter sie nicht mehr dorthin. Beruf und Kinderbetreuung zu vereinbaren, sei eine große Kraftanstrengung, betont sie. Aber ihr und ihrem Mann zumindest möglich. So wolle sie nicht zuletzt das Corona-Infektionsrisiko auch für die Kinder minimieren, deren Eltern auf die Entlastung durch die OGS nicht verzichten können.
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Die Hattingerin sagt, prinzipiell hätte sie ihre Kinder durchgängig in die OGS schicken können. Für den Verzicht darauf, „meine Solidarität, hätte ich mir seitens der Stadt Entgegenkommen gewünscht“. Etwa, indem diese auf die Beitragserhebung für Februar und März verzichtet hätte – wie dies für Januar der Fall war (allerdings hatte das Land zugesagt, für Januar die Hälfte der entgehenden Gelder zu übernehmen). Oder aber diese ihrem Antrag auf eine außerordentliche Kündigung stattgegeben hätte.
Stadt: Beitragserhebung auf Grundlage der Betreuungsverträge
Jessica Krystek aus der städtischen Pressestelle sagt, für einen Verzicht auf die OGS-Beiträge bedürfe es eines Beschlusses des Landes, denn mit dem gehe eine anteilige Kostenerstattung einher, auf die Hattingen als finanzschwache Kommune angewiesen sei. Dass die Beiträge trotz eingeschränkten Regelbetriebs eingezogen worden seien, geschehe auf Grundlage der Betreuungsverträge, es stelle den Regelfall dar. Kommuniziert werde er nicht.
Und zum Thema außerordentliche Kündigung teilt Krystek mit, dass die Stadt Eltern, deren Kinder eine OGS in städtischer Trägerschaft besuchen, diese „in der Regel“ auch ermögliche. „Die freien Träger haben aber ihre eigenen Betreuungsverträge mit den Eltern.“ Die Stadt sei aber „gewillt, gegebenenfalls Hilfestellung zu leisten“.
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