Bochum. Eltern aus Bochum lassen ihren Sohn nicht mehr in der OGS betreuen - wegen Corona. Zahlen müssen sie trotzdem. Träger nennen den Grund.

Ein Vater aus Bochum ärgert sich. Sein Sohn ist in der vierte Klasse einer Grundschule, hat bis vor Kurzem den offenen Ganztags seiner Schule besucht. Wegen der Pandemie entscheiden sich die Eltern, zu kündigen. "Da wir diese Betreuung coronabedingt nicht mehr nutzen möchten und auch nicht müssen", erklärt der Bochumer, der unerkannt bleiben möchte. Mit Verweis auf den laufenden Jahresvertrag wird die Kündigung vom Träger - das Schulreferat des evangelischen Kirchenkreises Bochum - abgelehnt.

"Sollten die Betreuungseinrichtungen in der aktuellen Situation nicht froh über jedes Kind sein, welches nicht betreut werden muss?", meint der Vater. Er möchte kein riesiges Fass aufmachen, fragt sich aber, ob Träger in diesen Fällen nicht etwas kulanter sein könnten: "Ist es nicht auch im Sinne der Erlasse der Landesregierung, wenn die Betreuung durch die Eltern gewährleistet werden kann?" Die trotzdem fälligen Gebühren könnten er und seine Familie derzeit dringend für andere Dinge benötigen.

Offener Ganztag kann nicht wegen Corona gekündigt werden

Pfarrer Dr. Volker Böcker, Leiter des Schulreferats beim evangelischen Kirchenkreis, kann den Unmut verstehen. Aber: "Unterjährige Kündigen akzeptieren wird nicht", macht er deutlich. Würde der Träger dieser Kündigung nachgehen, würden möglicherweise eine Kündigungswelle folgen, was die Finanzierung des offenen Ganztages gefährden würde. "Unser Personal wird für ein ganzes Schuljahr geplant", erklärt Böcker. Eine Kündigung wäre zum Beispiel möglich, wenn ein anderes Kind, das auf einer Warteliste steht, den Platz einnehmen könnte.

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Bei der Arbeiterwohlfahrt (Awo), die den offenen Ganztag an neun Grundschulen in Bochum betreut, gab es bisher keine Eltern, die den Vertrag coronabedingt kündigen wollten. Doch auch hier wäre das nur möglich, wenn andere Kinder direkt nachrücken würden. "Der Vertrag ist aus guten Gründen verbindlich: Schließlich beruht auf den jeweiligen Betreuungssituationen die vollständige organisatorische Planung wie etwa die Bemessung der Personalsituation für das Schuljahr. Mit der Kinderzahl in den Betreuungen steht und fällt somit die gesamte Refinanzierung der offenen Ganztagsbetreuung", erklärt Awo-Sprecher Christopher Becker.

LWL: Andere Bedingungen machen Kündigung möglich

Auch Eltern, deren Kinder den offenen Ganztag des Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) besuchen, wollten bisher nicht wegen Corona frühzeitig kündigen. "Die vorzeitige, unterjährige Abmeldung ist (...) mit einer Frist von vier Wochen jeweils zum Ersten eines Monats möglich bei erstens Änderung hinsichtlich der Personensorge für das Kind, zweites Wechsel der Schule, drittens längerfristige Erkrankung des Kindes (mindestens vier Wochen) möglich", teilt Sprecher Thorsten Fechtner auf Anfrage mit.

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