Hattingen. Zusätzlich zur Coronaschutzverordnung können Städte und Kreise Maskenpflicht an bestimmten Orten vorschreiben. Diese Regeln gelten in Hattingen.

Wer muss wo welche Maske tragen? Dass diese Frage sicher nicht in einem Satz zu beantworten ist, zeigt schon ein Blick in die Coronaschutzverordnung des Landes NRW. Zusätzlich können die Städte und Kreise weitere Orte und Umstände bestimmen, an und unter denen eine Maske getragen werden muss. In Hattingen gilt schon lange die Maskenpflicht in der Innenstadt, werktags, zwischen 7 und 19 Uhr.

„Im Allgemeinen hält sich der Großteil der Bürgerinnen und Bürger an die herrschende Maskenpflicht“, erläutert Stadtsprecherin Jessica Krystek. Mit zwei Doppelstreifen und fünf weiteren Mitarbeitern kontrolliert der Hattinger Ordnungsdienst die Einhaltung der Corona-Regeln, somit auch der Maskenpflicht. Die meisten Angesprochenen seien einsichtig, wenn die Ordnungsamts-Mitarbeiter sie auf falsch sitzende Masken hinwiesen. Auch habe die Maskendisziplin im Verlauf der Pandemie nicht abgenommen. Seit deren Beginn habe die Stadt 350 Bußgeldverfahren einleiten müssen.

Geteilte Maskenpflicht am Kemnader See

Wie unterschiedlich die einzelnen Städte mit ihren Bestimmungen umgehen zeigt die geteilte Maskenpflicht am Kemnader See, die ruhrgebietsweit für Kopfschütteln gesorgt hatte. Kurz vor Ostern hatte Bochum für sein nördliches Ufer die Maskenpflicht ausgesprochen. Witten wollte dies für sein südliches Ufer nicht mittragen, sondern lediglich unter den Brücken den Maskenschutz.

Seit Dienstag (20. April) ist allerdings nirgends auf der Wittener Seeseite mehr Maske nötig. Am Bochumer Nordufer war die Maskenpflicht bereits am 11. April ausgelaufen, nun tritt sie aber am Mittwoch (21. April) wieder in Kraft.

Kreis-Regelung für Kitas und Kindergärten

Eine weitere Sonderregel gilt kreisweit, allerdings nur für Kindergärten und Kitas. Nach einzelnen diffusen Ausbruchsgeschehen hatte der Kreis am 16. April eine Allgemeinverfügung mit Verschärfungen für diese Einrichtungen erlassen. Hier müssen Erzieher nun generell die Masken tragen – ausdrücklich auch im Umgang mit den Kindern, Ausnahmen sind aus pädagogischen Gründen möglich. Laut der Coronabetreuungsverodnung des Landes hingegen müssten Erwachsene jedoch nur im Umgang mit anderen Erwachsenen Maske tragen.