Hattingen. Für viele ältere Menschen aus Hattingen ist es schwierig, zum Impfzentrum des EN-Kreises zu kommen. Für besonders Immobile gibt es eine Lösung.

Der Weg aus Hattingen zum EN-Impfzentrum ist gerade für viele Menschen über 80 Jahre beschwerlich. Sie können den Weg oft weder eigenständig noch mit Bus und Bahn bewältigen – deshalb werden Taxifahrten notwendig, die aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Doch es gibt für viele auch eine Alternative.

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„Für besonders immobile Menschen übernehmen die Krankenkassen die Kosten für die Fahrt zum Impfzentrum“, so die Verbraucherzentrale des Ennepe-Ruhr-Kreises. Dabei ist Folgendes zu beachten.

Wer kann das „Impftaxi“ buchen?

Personen, die den Pflegegrad 4 und 5 oder eine Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen „aG“, „BI“ oder „H“ haben, sollen die gesetzlichen Krankenkassen die Fahrtkosten übernehmen. Diese Regelung gilt auch für Betroffene mit Pflegegrad 3, wenn sie zusätzlich mobilitätseingeschränkt sind.

>>> Was Sie zum EN-Impfzentrum wissen müssen, lesen Sie hier

Was muss ich machen?

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Es handelt sich um eine so genannte Krankenfahrt, für die der Hausarzt oder die Hausärztin ein Verordnungsformular ausfüllen muss. Darin wird noch zusätzlich der Grund der Beförderung und für die genehmigungsfreie Fahrt vermerkt. Der Taxi- oder Mietwagenfahrer muss die Fahrt anschließend quittieren.

Muss man nichts bezahlen?

Doch, die gesetzlichen Zuzahlungen für die Krankenbeförderung müssen gezahlt werden. Das sind mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro pro Fahrt. Diesen Betrag erhält die Fahrerin oder der Fahrer sofort nach der Beförderung. Nur Versicherte, deren Zuzahlungen die Belastungsgrenze überschritten haben und die eine Befreiungskarte haben, müssen nichts bezahlen.

>>> Aktuelles zur Corona-Lage in Hattingen gibt es in unserem Newsblog

Kann die Krankenkasse auch ablehnen?

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Die Übernahme der Fahrkosten zum Impfzentrum stellt eine neue Situation auch für die Krankenkassen dar. Einiges ist noch nicht einheitlich geregelt. Es ist daher ratsam, die Kostenübernahme vorab mit der Krankenkasse zu klären. Wird die Kostenübernahme im Nachhinein abgelehnt, kann Widerspruch eingelegt werden.

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>>> Kontakt und Informationen

Kontakt zur EN-Verbraucherzentrale, Bergerstraße 35 , Witten, 02302/ 28 28 1-01. Erreichbarkeit: mo-fr (außer mi) 8.30-13 Uhr; zusätzlich mo 14-17 Uhr und do 14-18 Uhr.