Hattingen. Nachdem in Hattingen die Aldi-Filialen schnell leer gekauft waren, stellt sich vielen nun die Frage nach der richtigen Anwendung. Die Antworten.
Der Andrang auf die Aldi-Märkte am vergangenen Samstag war überwältigend, auch in Hattingen waren die neu angebotenen Corona-Selbsttests in den Filialen des Discounters ratzfatz ausverkauft. Und täglich fragen Kunden nach Nachschub. Gut, dass nun auch Drogeriemärkte wie DM und Apotheken ihre Palette erweitern – dennoch stellen sich für viele nun die Frage: Wie funktionieren die Selbsttests? In Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale des EN-Kreises geben wir die Antworten.
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Wie unterscheiden sich Selbsttests von den Schnelltests?
Schnelltests, auf die jeder jetzt einmal pro Woche Anspruch hat, dürfen nur von geschultem Personal durchgeführt werden – Corona-Selbsttests indes sind wegen der leichten Handhabung für die Eigentestung zugelassen. Beim Kauf sollte man deshalb darauf achten, dass es sich tatsächlich um einen Test für die Eigenanwendung handelt.
Woran erkenne ich einen zugelassenen Selbsttest?
Aktuell sind zunächst sieben Corona-Schnelltests zur Selbsttestung zugelassen. Weil es sich um Medizinprodukte handelt, tragen sie auch eine CE-Kennzeichnung. Mit dieser Zertifizierung erklären die Hersteller die Einhaltung europäischer Schutz- und Qualitätsstandards. Eine ständig aktualisierte Liste der Tests, die für Laien zur Eigentestung zugelassen sind, gibt es auf der Internetseite des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
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Vermerke im Beipackzettel wie „Nur für medizinisches Personal geeignet“ oder „Testdurchführung nur durch medizinisches Fachpersonal“ weisen darauf hin, dass es sich nicht um einen Do-ityourself-Test handelt.
Wie funktioniert der Selbsttest?
Bei den bisher zugelassenen Test-Kits für die Eigenanwendung ist ein Nasen-Abstrich vorgesehen. Die Abstriche können eigenständig aus der vorderen Nase entnommen werden, ein tiefes Eindringen in den Nasen-Rachen-Bereich ist nicht notwendig. Es ist davon auszugehen, dass auf absehbare Zeit aber auch so genannte Gurgel- oder Spucktests zugelassen werden.
Kontakt zur Verbraucherzentrale im EN-Kreis
Die für Hattingen zuständige Beratungsstelle der Verbraucherzentrale befindet sich in Witten an der Bergerstraße 35 am Bahnhof – sie ist erreichbar inter der Rufnummer 02302/ 28 28 1-01 (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 8.30 bis 13 Uhr, am Montag zusätzlich von 14 bis 17 Uhr, am Donnerstag zusätzlich von 14 bis 18 Uhr).Die Nebenstelle an der Voerder Straße 78 in Ennepetal ist donnerstags in der Zeit von 14 bis 18 Uhr für Ratsuchende vor Ort. Kontakt: 02302/ 28 28 1- 01Hilfreiche Hinweise rund um weitere Corona-Fragen im Verbraucheralltag gibt’s außerdem online unter www.verbraucherzentrale.nrw/corona
Der Test weist das Virus Protein im Sekret nach, sofern eine ausreichende Virusmenge vorhanden ist. Ist das Ergebnis positiv, erscheint nach rund 15 Minuten im Sichtfeld ein zweiter farbiger Strich, ähnlich wie bei einem Schwangerschaftstest. Wichtig ist es, sich genau an die Gebrauchsanweisung zu halten. Die Hände sollten vor Durchführung des Tests und danach zudem gründlich gewaschen oder desinfiziert werden.
Wie sicher ist der Test?
Wie alle Antigen-Schnelltests ist auch der Selbsttest nur eine Momentaufnahme, das heißt schon am nächsten Tag könnte man Corona-positiv sein. Zudem haben Antigen-Schnelltests eine gewisse Fehlerrate, da eine größere Menge an Viren erforderlich ist, um ein positives Ergebnis anzuzeigen. Sie sind also nicht so zuverlässig wie ein PCR-Test.
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Wichtig ist, auch bei einem negativen Testergebnis die Hygieneregeln wie Abstand, Händewaschen, Lüften und Masketragen einzuhalten.
Was muss ich machen, wenn mein Test positiv ausfällt?
Ist der Test positiv, sollte ein PCR-Test zur Bestätigung durchgeführt werden. Bei einem Laientest für zu Hause gibt es derzeit keine Meldepflicht, daher kommt es hier auf die Eigenverantwortung an. Über den Hausarzt oder die Rufnummer 116 117 kann ein Termin für den Bestätigungstest vereinbart werden. Bis das Ergebnis des PCR-Tests vorliegt, gilt die Quarantänepflicht.
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