Hattingen. Die Fitnessstudios in Hattingen sind wegen Corona geschlossen. Doch viele Kunden müssen weiter zahlen. Die Verbraucherzentrale gibt Tipps.

Die Fitnessstudios mussten wegen der Corona-Pandemie bereits mehrmals für viele Wochen schließen. Auch im aktuellen Lockdown bleiben Stepper und Hanteln ungenutzt. Das geht nicht nur auf Kosten der Figur, sondern auch ins Geld. Denn Fitnessstudioverträge haben meist eine mehrmonatige Laufzeit und die fälligen Gebühren gehen oftmals weiterhin vom Konto ab, obwohl die Leistung nicht mehr zur Verfügung gestellt wird.

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Fitnessstudios akzeptieren häufig keine fristgerechte Kündigung

„Häufig fragen sich Kunden, ob sie während der Schließung zahlen müssen, oder sich auf eine Verlängerung des Fitnessstudiovertrags einlassen müssen“, sagt Alexandra Kopetzki, Leiterin der Beratungsstelle für den Ennepe-Ruhr-Kreis. Mit diesen und weiteren Fragen können sich Kunden an die Verbraucherzentrale NRW wenden.

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Denn oftmals würden sich Kunden beklagen, dass das jeweilige Fitnessstudio, eine ordentliche und fristgerechte Kündigung nicht akzeptiere. Beraterin Kopetzki rät Kunden, sich in solchen Fällen über ihre Rechte zu informieren: „Da die Verträge in den Studios unterschiedlich sind, gibt es keine pauschalen Antworten, sondern jeder Einzelfall muss überprüft werden.“

Die wichtigsten Fakten im Überblick:

• Beitragszahlung während des Lockdowns: Wer sein Fitnessstudio wegen Corona nicht nutzen kann, muss nicht den vollen Beitrag zahlen. Wer seinen Vertrag vor dem Lockdown abgeschlossen hat, bekommt einen Wertgutschein in höhe der angefallenen Beträge.

• Alternative Angebote prüfen: Einige Studios bieten ihre Fitnesskurse online an oder eine kostenlose Verlängerung des Vetrags. Diese Angebote sind für Kunden jedoch nicht verpflichtend.

• Verlängerungen der Vertragslaufzeit: Die im Vertrag genannte Laufzeit gilt auch dann, wenn das Fitnessstudio wegen der Corona-Pandemie vorübergehend schließen musste. Laut Verbraucherzentrale soll der Kunde über eine Verlängerungen der Laufzeit, die die ausgefallenen Trainingszeiten ersetzen sollen, selbst entscheiden.

• Fristgerechte Kündigung: Ordentliche Kündigungen zum Ende derjeweiligen Vertragslaufzeit sind weiterhin möglich. Wichtig ist hierbei, dass die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten und auch nachgewiesen werden kann. Ab dem Zeitpunkt, an dem die fristgerechte Kündigung gilt, sollten die Zahlungen eingestellt bzw. der Bankeinzug widerrufen werden.

Informationen und Beratung vor Ort

Informationen und Beratung bieten die Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW im Ennepe-Ruhr-Kreis während des Lockdowns telefonisch oder per E-Mail. Kontaktdaten der Beratungsstellen vor Ort finden Ratsuchende im Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw/beratung-vor-ort.

Hinweise rund um weitere Corona-Fragen gibt es ebenfalls online unter www.verbraucherzentrale.nrw/corona.

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