Hattingen. In der gesamten Fußgängerzone der Stadt Hattingen muss jetzt ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Hier gibt es die detaillierte Straßenliste.
Jetzt ist es amtlich: Die Maskenpflicht im Umfeld der weiterführenden Schulen ist aufgehoben – stattdessen wurde sie in der City auf weitere Altstadtbereiche und die gesamte Fußgängerzone ausgeweitet.
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Der EN-Kreis hat dies in seiner neuen Allgemeinverfügung auf Vorschläge der Stadt Hattingen erlassen. Diese ist notwendig, weil der seit Mitte Oktober für den Kreis geltenden Verfügung durch die neuen Vorgaben des Landes NRW die rechtliche Grundlage fehlt, erklärt der EN-Kreis. Offen war etwa, „ob die Vorgabe, in welchen Bereichen der Städte des Kreises ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist, weiterhin in einer Verfügung des Kreises veröffentlicht werden kann oder ob diese Aufgabe von den Städten einzeln übernommen werden muss“. Die Rückmeldung aus Düsseldorf lautet: Eine Verfügung für den ganzen Kreis ist ausreichend.
Und in dieser ist nun die Maskenpflicht rund um die weiterführenden Schulen wie schon angekündigt wieder aufgehoben.
Auf die Straßen gilt jetzt die Maskenpflicht in Hattingen
Für die Innenstadt gilt die Maskenpflicht ab sofort auf folgenden Straßen: Heggerstraße, Obermarkt, Untermarkt, Krämersdorf, Gelinde, Große und Kleine Weilstraße, Langenberger Straße, Platz am Bügeleisenhaus, St.-Georg-Straße, Steinhagen, Flachsmarkt, Moltkestraße (Rathausplatz bis Heggerstraße), Roonstraße sowie in den Altstadtbereichen Kirchplatz, Kirchstraße, Horst, Emschestraße, Johannisstraße, Schreys Gasse, Synagogenplatz, Weiltorgasse, Zollhausgasse, Keilstraße, Haldenplatz und Grabenstraße.
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Ebenfalls betroffen sind die Oststraße (Hegger- bis Schulstraße) und die Talstraße (Emsche- bis Schulstraße).
Weitere Bereiche in der Stadt Hattingen sind aktuell nicht von einer Maskenpflicht betroffen.
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