Hattingen. Die Bezirksregierung hat den Vorstoß des Ennepe-Ruhr-Kreises für eine Maskenpflicht an Grundschulen gekippt. Und dies ist die Begründung dafür.
Ein klares Nein hat sich der Ennepe-Ruhr-Kreis von der Bezirksregierung in Arnsberg eingehandelt. Für Grundschüler darf zum Schulstart nach den Herbstferien am 26. Oktober keine Maskenpflicht angeordnet werden. So hat es die Landesregierung entschieden. Begründung von Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP): „Schulen sind keine Corona-Hotspots.“
Um einer weiteren Verbreitung der Pandemie nach den Ferien vorzubeugen, hatte der Kreis bei der Bezirksregierung beantragt, auch für Grundschüler im Unterricht eine Maskenpflicht anordnen zu dürfen. „Das darf jetzt nicht umgesetzt werden“, erklärt Michael Schäfer, Ordnungsdezernent beim EN-Kreis und Leiter des Corona-Krisenstabes.
Probleme an der Grundschule Oberwinzerfeld
Man habe sich bei der Bitte, so Schäfer, nach den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts gerichtet. Bei einer solchen Anfrage des Kreises müsse aber außer der Bezirksregierung noch das Landeszentrum Gesundheit NRW, das Gesundheits- und das Schulministerium mit beteiligt werden, um grünes Licht zu bekommen. „Aber unserem Wunsch ist nicht nachgekommen worden“, bedauert der Leiter des Krisenstabes.
Es habe ja bereits Ausbrüche an der Grundschule Oberwinzerfeld gegeben – mit großen Problemen. Bei den zurzeit rasant steigenden Zahlen der Corona-Infizierten habe man beim nächsten Ausbruch schneller in der Lage sein wollen, die Kontaktpersonen ausfindig zu machen.
„Innerschulische Dinge“ liegen beim Ministerium
Aber das Schulministerium habe darauf verwiesen, dass der Kreis für „außerschulische“ Maßnahmen zuständig sei, das Ministerium aber die Hoheit über die „innerschulischen“ Dinge habe.
Natürlich könne es passieren, dass in einer Grundschule Kinder positiv auf Corona getestet werden. Dann könne es sein, dass eine ganze Klasse wieder ins Homeoffice geschickt werden muss, weil man eben nicht schnell herausfinden kann, welche Kontaktpersonen isoliert werden müssten.
Zahlen laufen aus dem Ruder
In der Schule Oberwinzerfeld seien Kinder aus Unterrichtsklassen mit Kindern in der Betreuung gemischt worden, was die Lage verschlimmert habe. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auch von Grundschulkindern würde zur schnelleren Ermittlung von infizierten Kindern beitragen, ist die Überzeugung des Kreises.
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„Im Augenblick laufen die Zahlen ja wieder aus dem Ruder. Wir hätten gerne vorsorglich zu Maßnahmen gegriffen, die auch unpopulär sind, aber einen schulischen Lockdown verhindern könnten“, so Jurist Michael Schäfer.
Was der Kreis und was das Land entscheidet
„Das Schulministerium legt Wert auf die Feststellung, das außerschulische Maßnahmen in den Kompetenzbereich des Kreises fallen, innerschulische aber nicht“, erklärt der Leiter des Corona-Krisenstabes beim EN-Kreis, Michael Schäfer. Er erläutert, was damit konkret gemeint ist.
„Als außerschulisch werden Maßnahmen bezeichnet, die an Gebäuden vorgenommen werden, etwa der Einbau von Ventilatoren.“ Innerschulisch beziehe sich auf die Inhalte. Darunter falle auch das Tragen von Masken. Entscheidungen darüber seien Sache der Länder.
Matthias Tacke, Schuldezernent der Stadt Hattingen, verweist auf die Corona-Schutzverordnung, die Grundschulkinder vom Maskentragen im Unterricht und bei der Betreuung ausnimmt. „Die bisherige Erfahrung zeigt, dass Schulen keine Hotspots sind. Durch infizierte Schüler sind noch keine weiteren Corona-Ausbrüche verursacht worden. Die liegen in Hattingen in anderen Bereichen.“
Man kann die Mimik der Schüler nicht sehen
Es gebe auch keine generellen Entscheidungen, wie man bei einem Ausbruch in einer Schule reagieren müsse. „Das ist immer eine Einzelfall-Entscheidung.“ Aber auch da sei die Stadt außen vor. „Dann entscheidet die Schulleitung zusammen mit dem Kreisgesundheitsamt, wie weiter vorgegangen wird“, erklärt Tacke.
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Gerade Pädagogen hielten es für problematisch, wenn junge Schüler eine Maske tragen würden. Man habe zum Beispiel keine Möglichkeit, die Mimik der Kleinen zu sehen. Das sei in den Anfangsjahren des Unterrichts nicht empfehlenswert. Für alle Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen gilt aber nach wie vor die Pflicht, einen Mund-Nasenschutz zu tragen.