Hattingen. Hattingen gehört jetzt zum Corona-Risikogebiet: Die 7-Tage-Inzidenz im EN-Kreis hat am Montag 55,5 erreicht. Jetzt werden Maßnahmen verschärft.
Die 7-Tages-Inzidenz der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner im Ennepe-Ruhr-Kreis hat am Montag den Wert von 50 überschritten. Nach Angaben der Kreisverwaltung liegt er bei 55,5 – das Robert-Koch-Institut (RKI) meldet einen Wert von 54,6.
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In Hattingen liegt die 7-Tages-Inzidenz aktuell bei 36,7. Dieser Wert ist aber nicht maßgebend für weitergehende Maßnahmen in Risikogebieten, wie es der EN-Kreis jetzt eins ist, weil für kreisangehörige Städte die Werte ihrer Landkreise entscheidend sind.
Unterschiedliche Zahlen wegen des Zeitpunkts der Berechnung
Und die unterschiedlichen Werte erklärt Kreissprecher Ingo Niemann mit der zeitlichen Erhebung: Der EN-Kreis nimmt seine täglichen Zahlen um 9 Uhr für die Berechnung, das RKI greift auf die Mitternachts-Zahlen zurück.
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Die Kreisverwaltung hat nach den Vorgaben der Corona-Schutzverordnung des Landes vom vergangenen Freitag jetzt mit einer neuen Allgemeinverfügung reagiert. Sie sei strenger als die mit Blick auf das Überschreiten des 35er Wertes Ende der vergangenen Woche erlassene Verfügung. „Zwischen diesen beiden Verfügungen liegt ein Plus von 110 bestätigten Infektionen und 155 ausgesprochenen Quarantänen. Allein diese zwei Zahlen, die das Geschehen der letzten vier Tage abbilden, unterstreichen eindrucksvoll, warum Vorsicht und die AHA-Regeln in diesen Tagen für jeden Einzelnen mehr denn je ganz weit oben stehen sollten“, so Landrat Olaf Schade.
Was jetzt rechtlich verbindlich festgeschrieben ist
– In Teilen der Fußgängerzone gilt ab sofort eine Maskenpflicht – und zwar in folgenden Bereichen: Kirchplatz (Gehwegbereich, einschließlich der Zu-und Abgänge), Untermarkt (Haus Nr. 5 bis Kirchplatz), Haldenplatz, Keilstraße (Große Weilstraße bis Untermarkt), Steinhagen (Haus Nr. 7 bis Kirchplatz), Kirchstraße, Emschestraße (Haus Nr. 2 bis Untermarkt 5), Johannisstraße (Haus Nr. 1 bis Einmündung Heggerstraße), Gelinde und Langenberger Straße.
– Im öffentlichen Raum dürfen sich aktuell maximal fünf Personen oder die Mitglieder von zwei Hausständen treffen.
– Zwischen 23 und 6 Uhr gilt eine Sperrstunde für Gaststätten und Restaurants sowie ein Verkaufsverbot für Alkohol.– An Festen aus einem herausragenden Anlass wie etwa Hochzeiten, Taufen oder Jubiläen dürfen maximal zehn Personen teilnehmen. „Dies gilt nach wie vor nicht für Zusammenkünfte in privaten Räumen. Allerdings sollte auch hier im Interesse aller Zurückhaltung der meistgeschätzte Ratgeber sein“, betont Michael Schäfer, Leiter des Krisenstabs im EN-Kreis.
Veranstaltungen mit Hunderten Teilnehmern brauchen Hygienekonzept
An Veranstaltungen und Versammlungen sowie Kongressen dürfen ab Donnerstag maximal 500 Personen im Freien und 250 in Innenräumen teilnehmen. Voraussetzung: Mindestens drei Tage vor dem Termin liegt dem Gesundheitsamt ein Hygienekonzept vor. Ist dies nicht der Fall, liegt die maximale Teilnehmerzahl bei 100. Davon betroffen sind beispielsweise die Bereiche Sport, Kultur und außerschulische Bildung.
Hier leben die Corona-Kranken und -Gesundeten
Im Ennepe-Ruhr-Kreis sind aktuell 243 Personen an Covid 19 erkrankt. Sie wohnen in Breckerfeld (2), Ennepetal (21), Gevelsberg (30), Hattingen (24), Herdecke (57), Schwelm (18), Sprockhövel (12), Wetter (26) und Witten (53).
In den Krankenhäusern im Kreisgebiet sind derzeit acht Patienten mit Corona-Infektion in stationärer Behandlung. Einer von ihnen wird intensivmedizinisch betreut und beatmet.
Die Gesundeten kommen aus Breckerfeld (17), Ennepetal (61), Gevelsberg (91), Hattingen (187), Herdecke (79), Schwelm (98), Sprockhövel (59), Wetter (61) und Witten (261). 16 Menschen aus dem EN-Kreis sind an oder mit dem Corona-Virus verstorben.
Darüber hinaus sieht die Verfügung eine erweiterte Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vor. Bei Veranstaltungen in Sport- und Wettbewerbsanlagen müssen Zuschauer sowohl auf Steh- wie auf Sitzplätzen einen entsprechenden Schutz tragen. Dasselbe gilt für Besucher von Kulturveranstaltungen, Konzerten und Aufführungen sowie von sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen.
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Nimmt das Infektionsgeschehen weiter zu, werden laut Land NRW weitergehende Maßnahmen geprüft. Die Maßnahmen können erst aufgehoben werden, wenn die Sieben-Tages-Inzidenz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen im EN-Kreis unter 50 beziehungsweise unter 35 liegt.
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