Hattingen. Michael Ulrich hat im Wahlbüro gewählt und am Tag darauf dennoch Briefwahlvordrucke in der Post. Die Stadt Hattingen erklärt den Fehler so.
Michael Ulrich, SPD-Ortsvereinsvorsitzender von Niederbonsfeld, kommt zurzeit aus dem Staunen nicht heraus. Ihm ist bei der Stichwahl zum Bürgermeister etwas passiert, das ihn „nicht loslässt.“
Eigentlich wollte er am Sonntag, 27. September, ganz normal ins Wahllokal gehen. Allerdings machte ihm schon während des Wahlkampfs ein Knie Probleme, dann kam vor einigen Tagen vom Krankenhaus die Mitteilung, er solle sich für einen Operationstermin auf Abruf bereit halten.
„Weil ich unbedingt meine Stimme für die Bürgermeister-Stichwahl abgeben wollte, nahm ich meine Wahlbenachrichtigung, die wir bei der Kommunalwahl wieder mitbekommen haben und ging zum Wahlbüro, um zu wählen. Ich zeigte meine Wahlbenachrichtigung vor, bekam die Unterlagen, machte mein Kreuzchen und steckte die Zettel in die Wahlurne.“
„Es ist mir unglaublich wichtig, dass ich wähle“
Doch am folgenden Tag fand er in der Post Briefwahlunterlagen für die Stichwahl. Eine Briefwahl habe ich aber nie beantragt. Er ging ein zweites Mal zur Sporthalle. „Ich legte meine Unterlagen vor und sagte, ich hätte doch gestern bereits gewählt. Die Mitarbeiter im Wahlbüro guckten im Computer nach und stellten fest, dass der Wahlschein nicht gesperrt war.“ Auf seine Frage, ob denn seine Stimmabgabe vom Vortag gültig bliebe, hätten sie keine konkrete Antwort geben können.
„Ich frage mich, ob das ein Einzelfall ist oder ein Fehler im System.“ Er möchte wissen, ob seine Stimme, die er zuerst abgegeben hat, gültig ist. „Denn mir ist es unglaublich wichtig, dass ich wähle“, sagt er. Es geht mir ums Prinzip, nicht um irgendeine Partei.“
Doppelte Wahl ist strafbar
Die zuständige Fachbereichsleiterin Barbara Vogelwiesche erklärt, dass an dem Tag, als Michael Ulrich in der Turnhalle gewählt hat, zwei junge, nicht sehr erfahrene Damen tätig waren. „Sie haben vielleicht übersehen, dass nach der Wahl der Wahlschein bereits gesperrt war. Denn es ist nicht möglich, zweimal zu wählen. Der Computer erklärt dann einen Wahlschein direkt für ungültig.“
Es könne sicherlich schon mal vorkommen, dass Briefwahlunterlagen an jemanden verschickt werden, der sie gar nicht angefordert hat. Bei insgesamt 11.500 Briefwahlunterlagen und zwei Wahlen so kurz hintereinander seien Fehler möglich. „Aber sollte jemand doppelt wählen, was im Übrigen strafbar ist, wird definitiv eine Stimme nicht gezählt.“
„Zweimal zu wählen, ist bei dem System nicht möglich“
Außerdem glichen sowohl die Briefwahlvorstände als auch die Wahlvorstände vor Ort die Nummern auf den Wahlbriefen ab. „Ist eine Nummer für ungültig erklärt, wird der gesamte Brief sofort aussortiert und gar nicht erst geöffnet.“ Es komme vor, dass jemand Briefwahlunterlagen angefordert hat, dann aber plötzlich doch vorher mit der Wahlbenachrichtigung wählen geht, weil er kurzfristig weg muss und die Unterlagen noch nicht angekommen sind.
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„Wenn uns das jemand glaubwürdig versichert, bekommt er neue Wahlunterlagen von uns. Die Briefwahlunterlagen werden dann aber vor Aushändigung neuer Wahlzettel für ungültig erklärt“, sagt Barbara Vogelwiesche.
Zweimal zu wählen, sei bei dem System nicht möglich. Im Computer der Stadt sei dann auch von Michael Ulrich ein Eintrag mit „gültig“ und einer mit „ungültig“ zu finden.