Hattingen. Ex-Ordnungsamtschef Reinhard Birck möchte die Rücknahme der Öffnung der Fußgängerzone Hattingen für den Radverkehr. Was er jetzt versucht.
Ex-Ordnungsamtchef Reinhard Birck stellte einen Bürgerantrag, um die Freigabe von Teilen der Fußgängerzone für Fahrradfahrer zu kippen. Jetzt hat er eine Antwort der Stadt erhalten, mit der er sich nicht zufrieden gibt.
Birck wollte mit dem Antrag, gestellt im August, erwirken, dass sich der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss (BUV-Ausschuss) in seiner Sitzung am 15. September mit der am 9. Juni beschlossenen Freigabe und Öffnung der oberen Heggerstraße zwischen Moltke- und Roonstraße, zwischen Roon- und Augustastraße sowie zwischen Augusta- und Große Weilstraße befasst. Doch die Stadt meldete jetzt: Nach der Hauptsatzung der Stadt müsse eine Einwohnerangabe, die an einen Ausschuss gerichtet ist, der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt wegen.
Ex-Ordnungsamtschef will eine Fußgängerzone in Hattingen ohne Radverkehr
Über die Antwort der Stadt beschwert sich Birck nicht: „Das Verhalten der Verwaltung ist formell und materiell rechtlich nicht zu beanstanden“, erklärt er. Doch dieser so in Aussicht gestellte Weg dauert ihm zu lange. Denn er wertet sein Anliegen als dringlich. Darum will er mit einer weiteren Einwohnereingabe das Thema schneller auf den Polit-Tisch bekommen.
„Ich habe meinen Bürgerantrag von August geändert“, erklärt Birck. Die Vorlage zur Beratung und Entscheidung im Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat er darin zurückgenommen. Und fordert stattdessen: „Die Beratung und Entscheidung soll in der Stadtverordnetenversammlung am 8.10.2020 erfolgen“. In der Sache bliebe seine Begründung unberührt, schreibt er.
Reinhard Birck möchte, dass sich der Rat mit dem Radthema in der City befasst
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Birck kann nicht ausschließen, dass der Rat die Bürgeranregung zur Entscheidung wieder an den BUV-Ausschuss weiterleiten wird, an den es ja die Zuständigkeit gegeben hatte. Das würde dann aber aus seiner Sicht wegen der Kommunalwahl und der anschließenden Bildung der Ausschüsse zu einer „nicht vorhersehbaren zeitlichen Verzögerung“ führen.
„Das ist wegen der Bedeutung des Antrages in der Sache nicht hinnehmbar. Es handelt sich hierbei um eine Entscheidung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Rahmen der Gefahrenabwehr“, formuliert er in dem neuen Antrag. Er hält die Angelegenheit für dringlich, sieht sich mit seiner Meinung nicht alleine. „Ich habe viel Zuspruch bekommen in der letzten Zeit.“
Rat soll von seinem Rückholrecht nach der Hauptsatzung der Stadt Gebrauch machen
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Deshalb bittet Birck die Mitglieder des Rates, von ihrem Rückholrecht Gebrauch zu machen und die Sache in der Sitzung am 8. Oktober zu beraten und zu entscheiden. „Der Rat hat nämlich nach der Hauptsatzung ein Rückholrecht gegenüber Ausschüssen, denen er Aufgaben übertragen hat.“
Nun wartet Birck auf eine Antwort – und hofft, dass die Freigabe und Öffnung der Fußgängerzone für den Radverkehr im Oktober zurückgenommen wird.