Hattingen/Witten. Drogendealer D. aus Hattingen hat jahrelang gemeinsam mit dem Wittener R. überwiegend mit Haschisch gehandelt. Am Montag ist Urteilsverkündung.

Das letzte Wort vor der Urteilsverkündung in der kommenden Woche hatte der Hattinger Drogendealer D. Mit tränenerstickter Stimme erklärte er: „Ich weiß, dass ich große Fehler gemacht habe. Ich werde darauf hinarbeiten, dass es meiner Familie, meiner Frau und meinem Sohn gut geht“, erklärte er dem Gericht. Viele Jahre lang hatte der Hattinger, der eine sehr schwierige Kindheit hatte, wie einer seiner Anwälte noch einmal betonte, mit Drogen, meist Haschisch, gedealt.

Der Mann galt als Größe in der Hattinger Drogenszene, genauso wie sein Wittener „Geschäftspartner“ R., der sich in einer Entzugsklinik befindet. Dass sie über Jahre zu den Bossen der Szene in den zwei Städten gehörten, bescheinigten sich die beiden gegenseitig an den Verhandlungstagen.

Plädoyer des Staatsanwalt und der beiden Verteidiger

Vor dem Schlusswort des Angeklagten hatte der Staatsanwalt sein Plädoyer gehalten. Er forderte sechs Jahre Haft für D. und 370.000 Euro Strafe. Einer der beiden Anwälte von D. fand, dass eine Haftstrafe von fünf Jahren ausreiche, der andere Anwalt hielt vier Jahre für angemessen. „Keine Angst, ich zähle die Strafen hier nicht alle zusammen“, erklärte der Staatsanwalt. Aber er zählte sie zusammengefasst kurz auf. Denn, wäre jede Strafe für eine Tat addiert worden, käme eine Haft von dutzenden von Jahren heraus.

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Außer einem Eigenkonsum von nachgewiesenen 140 Fällen dealte D. meist mit großen Mengen. Nicht nur, aber immer wieder war es auch der Wittener R., mit dem er große Mengen Haschisch bewegte. Und immer wieder ging es um die bei D. abgestellte Tasche mit über 10.000 Euro Bargeld und einer Haschischmenge von 13,7 Kilogramm, die von einem anderen Dealer rund um das Hattinger Netzwerk, aus dem Haus von D. gestohlen worden war.

Klar wurde, dass es sich um Personen handelte, die über Jahre im Umfeld von Hattingen und Witten agierten und sich untereinander ausgesprochen gut kannten.

Staatsanwalt wertet positiv, dass der Angeklagte geständig ist

Bei der Bemessung der Strafe bewertete der Staatsanwalt als positiv, dass der Angeklagte geständig sei. Oft genug hatten sich die Aussagen des Wittener R. mit dem gedeckt, was D. zu Protokoll gegeben hatte. Es gehe aber auch nicht, zehn Mal einen minder schweren Fall festzustellen. „Die Gesamtmenge der Strafen müsste dann ja unendlich sein“, stellte der Staatsanwalt fest.

„Sie haben aber in völlig gesicherten Verhältnissen gelebt und gedealt, um Profit zu machen“, sagt er. Zuvor hatte Dr. Marc-Philipp Lochmann, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie in seinem Gutachten festgestellt, dass D. sehr erfolgreich die Karriereleiter nach oben geklettert sei – trotz seines Kokainkonsums.

International agierende Firma geleitet und sechsstelliges Jahresgehalt

Er hatte eine international agierende Firma geleitet und ein sechsstelliges Jahresgehalt bezogen. Auch der Ermittler, der über den Zugriff im Februar dieses Jahres berichtete hatte, bescheinigte D. ein strukturiertes Verhalten, trotz seines Kokainkonsums.

Einer der Anwälte von D. kritisierte, dass der Zugriff auf ihn erst im Februar dieses Jahres erfolgte, obwohl man ihn schon Jahre früher hätte festnehmen können. Die Telefonüberwachung hatte vom 5. Februar 2015 bis zum 9. Januar 2016 stattgefunden. Dass man so einen langen Zeitraum verstreichen lasse, könne er nicht verstehen, sagt er.

Das Urteil wird am kommenden Montag, 7. September, verkündet.

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