Hattingen. Die S-Bahn-Linie zwischen Hattingen und Oberhausen steht im Fokus der Kritik des VRR an Abellio. Das Unternehmen hat sich jetzt entschuldigt.
Die Abellio Rail NRW schaut selbstkritisch auf ihren S-Bahn-Betrieb, dessen lückenhafte Durchführung zu einer Abmahnung durch den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) geführt hat. „Wir sind momentan nicht in der Lage, unseren Fahrgästen einen vollumfänglichen Verkehr anzubieten und können unsere vertraglichen Pflichten in dem Netz nicht zu 100 Prozent erfüllen“, erklärt das Unternehmen jetzt in einer Pressemitteilung. „Die Abmahnung des VRR ist für uns deshalb nachvollziehbar.“
Im Fokus der Kritik steht auch die S-Bahn-Linie 3
Im Fokus der Kritik der Bahnkunden und des Verkehrsverbundes steht dabei die S-Bahn-Linie 3, die von Hattingen über Essen nach Oberhausen fährt. Hier sind seit der Übernahme des Betriebes durch Abellio massiv Züge ausgefallen. Aktuell fahren etwa Busse als Ersatz. Der akute Personalmangel sowie die Unterbrechung des Ausbildungsbetriebs als Auswirkung der Corona-Pandemie hätten zu einer Verschärfung der angespannten Lage geführt. Man sei deshalb aktuell auch nicht in der Lage, „die vertraglich vereinbarte Betriebsreserve vorzuhalten“.
Der VRR hat dem in Hagen ansässigen Schienennahverkehrs-Anbieter für die S 3 eine Frist bis zum 14. Juni gesetzt, seine verkehrsvertraglichen Pflichten uneingeschränkt zu erfüllen.
Abellio arbeitet an betrieblichen Konzepten
Wie geht es nun weiter, fragt Abellio selbst und versucht Antworten zu geben: „Mit Hochdruck arbeiten wir jetzt weiterhin an betrieblichen Konzepten sowie am Recruiting, um die Leistungen pflichtgemäß im Rahmen der Fristsetzung erbringen zu können.“ Wie berichtet, sind erste Vorschläge bereits in der Prüfung – „auf Wirksamkeit und Robustheit“, wie es der VRR ausdrückt.
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Noch im Mai sollen zehn Leih-Triebfahrzeugführer zu Abellio kommen. Um die Ausbildung zu beschleunigen, werden zudem Ausbilder von Schwesterunternehmen übergangsweise dazugenommen.
„Wir können die Verärgerung über unsere Leistung absolut nachvollziehen und möchten unseren Fahrgästen versichern, dass dies keinesfalls unser Anspruch ist. Für diese Schlechtleistung können wir uns nur entschuldigen“, so Abellio.