Hattingen. Verzweifelt argumentiert ein 49-Jähriger aus Hattingen vor Gericht. Obwohl er seine Unschuld beteuert, verurteilt ihn das Gericht erneut.

Seine Unbeherrschtheit wurde einem 49-jährigen Hattinger vor Gericht zum Verhängnis. Nicht zum ersten Mal musste sich der Mann verantworten. Und obwohl er verzweifelt seine Unschuld beteuerte, verhängte das Gericht eine Freiheitsstrafe – zur Bewährung.

Todesdrohung auf offener Straße

Immer wieder gerät der Hattinger mit einer Freundin seiner getrennt von ihm lebenden Ehefrau aneinander. Er könne mit der Trennung von seiner Frau nicht angemessen umgehen, heißt es in der Anklage. Dieses Mal soll er die Freundin und deren Sohn vor der Reschop Carré attackiert haben. „Hure, ich bringe dich um“, soll er gedroht und sie am Kragen gepackt haben.

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Vor Gericht weist er jede Schuld von sich: „Ich bin keiner, der jemanden auf der Straße beleidigt. Ich bin nicht so ein charakterloser Mensch“, beteuert er. Er habe nur wissen wollen, warum sie in einer vorangegangenen Verhandlung vor Gericht gelogen habe.

Bedroht, beobachtet, bedrängt

Sohn und Mutter beschreiben unterdessen, wie sie auf den Angeklagten trafen, der sie lautstark beleidigte und dem Sohn drohte, mit ihm noch abrechnen zu wollen. „Das geht schon über einen längeren Zeitraum. Ich versuche, ihm aus dem Weg zu gehen“, betont der 28-Jährige. Er und seine Mutter fühlten sich aber vom Angeklagten immer wieder beobachtet, bedrängt und bedroht. Es gibt bereits eine einstweilige Verfügung mit einem Näherungsverbot für den 49-Jährigen.

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Der verteidigt sich vor Gericht wortreich, redet sich verzweifelt in Rage, muss vom Richter ermahnt werden. „Ich bin aufgeregt, weil ich für Sachen zahlen muss, die ich nicht gemacht habe. Hat denn Recht, wer als erstes Anzeige erstattet“, fragt er mit Blick auf vorangegangene Verurteilungen und wirft den Zeugen vor, zu lügen.

Kein Zweifel an Zeugen

Eine Geldstrafe zahlen muss er dieses Mal nicht. Richter Johannes Kimmeskamp entschied auf eine Haftstrafe von vier Monaten – ausgesetzt zur Bewährung. Er habe keinen Zweifel an den Zeugen und der Angeklagte habe bewiesen, dass er sich nicht beherrschen kann. Sein Rat: „Halten Sie sich einfach fern.“