Hattingen. In St. Georg, St. Peter & Paul und der Wichernkirche in Hattingen finden die ersten Gottesdienste statt. So geht es danach in den Kirchen weiter:
Ab kommenden Sonntag finden wieder regelmäßig Gottesdienste in Hattingen statt.
Evangelisch
In St. Georg können 80 Personen am Sonntag, 10. Mai, ab 10 Uhr an einem halbstündigen Gottesdienst teilnehmen. Von 15 bis 17 Uhr findet dort die Blaue Stunde statt. Anmeldungen sind nicht nötig.
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In Holthausen werden nur punktuell Gottesdienste abgehalten. In Blankenstein und Niederwenigern gibt es keine Gottesdienste. Im Paul-Gerhard-Haus könnten Gottesdienste ab 24. Mai möglich sein. Einen ähnlichen Zeitplan hält Bodo Steinhauer aus Winz-Baak für denkbar.
Frank Schulte von der Johannes-Gemeinde möchte frühestens ab 17. Mai zehn zuvor angemeldete Personen am Gottesdienst teilnehmen lassen. Die Feier wird live ins Internet übertragen. Einen Open-Air-Gottesdienst gibt es an Christi Himmelfahrt, um 11 Uhr an Haus Friede.
Katholisch
St. Peter und Paul startet am kommenden Sonntag, um 18.30 Uhr mit einem Testlauf. Ab 16./ 17. Mai werden folgende Gottesdienste stattfinden: in St. Peter und Paul samstags 16 Uhr, sonntags 10 und 18.30 Uhr, Kirche St. Joseph samstags 17 Uhr, St. Mauritius samstags 17.30 Uhr.
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Wer teilnehmen will, muss sich anmelden (02324/591926, montags bis freitags zwischen 10 und 12 Uhr). Die Anzahl der Plätze ist begrenzt. Die Familienmessen in St. Mauritius und St. Peter und Paul fallen vorerst aus. Die Messen aus Bredenscheid werden in die Pfarrkirche St. Peter und Paul verlegt.
Diese Regeln gelten im Gottesdienst
- Erkrankte und gefährdete Menschen sollten weiterhin auf den Gottesdienstbesuch verzichten, rät der Evangelische Kirchenkreis Hattingen-Witten. Die Predigt werde in schriftlicher Form weiterhin in die Briefkästen und Mailpostfächer verteilt. (Anmeldung: 0 23 24 / 7 36 86)
Weiterhin stellt der Kirchenkreis folgende Rahmenbedinungen vor:
- Die Gottesdienststätten öffnen 30 Minuten vor Beginn der Gottesdienste.
- Die Personenanzahl wird begrenzt. Wenn die Maximalzahl erreicht ist, ist ein weiterer Zutritt nicht möglich.
- Der Mindestabstand von 1,5 bis 2 Meter ist einzuhalten. Die Sitzplätze sind durch Sitzkissen ausgewiesen. Die Abstandsregeln sind auch beim Herein- und Herausgehen zu beachten. Ein- und Ausgänge sind ausgewiesen.
- Es besteht Mundschutzpflicht. Gottesdienstbesucher müssen ihren eigenen Mundschutz mitbringen.
- Desinfektionsmittel für die Hände steht am Eingang bereit und sollte vor dem Gottesdienst benutzt werden.
- Die Namen aller Anwesenden werden zur Verfolgung von Infektionsketten in Listen eingetragen.
- Toiletten sollten nur im Notfall benutzt werden, weil Türgriffe, Wasserhahn und Spülung nach jedem Besuch desinfiziert werden müssen.
- Der Gemeindegesang muss unterbleiben. Lieder, die gespielt werden, können im Gesangbuch oder auf Liedblättern verfolgt und mitgesummt werden.
- Auf Abendmahl und Kirchcafé wird vorerst verzichtet.