Hattingen. Ein Mann aus Hattingen war angeklagt, eine Zigarette zwischen den Brüsten seiner Freundin ausgedrückt zu haben. Die Zeugin fehlte vor Gericht.

Der 56-Jährige Hattinger, dem seine Ex-Lebensgefährtin vorgeworfen hatte, sie misshandelt zu haben, wurde zu großen Teilen freigesprochen. Lediglich einen Anklagepunkt sah Richter Johannes Kimmeskamp bestätigt.

Häusliche Gewalt gegen Lebensgefährtin und deren Tochter angeklagt

Der Angeklagte soll der Frau eine brennende Zigarette zwischen den Brüsten ausgedrückt und sie mehrfach geschlagen haben. Zudem soll er die Tochter heftig vor eine Wand geschubst haben.

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Von Anfang an stritt der Mann die Vorwürfe ab. Auch die Aussagen der Polizistin, die die Brandwunde, angeblich durch die Zigarette verursacht, bestätigte, reichte dem Gericht nicht. Am zweiten Verhandlungstag sollten deshalb nun die Ex-Freundin und die Tochter aussagen, die zum Prozessauftakt nicht erschienen waren.

Geständnis zum Verstoß gegen Wohnungsverweis

Aber auch jetzt konnte die Polizei beide nicht finden. Die Notunterkunft, in der sie wohnte, musste die Lebensgefährtin verlassen und habe auch das Land verlassen. Entsprechend wurde nur ihre Aussage bei der Polizei verlesen. Die entspricht den Vorwürfen in der Anklage.

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Auch nach einem Beratungsgespräch leugnete der Angeklagte die Vorwürfe weiter. Er blieb bei seiner Aussage, die Brandwunde habe sich die Frau selbst zugefügt. Er räumte lediglich ein, die Wohnung kurz nach dem Verweis durch die Polizei wieder betreten zu haben.

Im Zweifel für den Angeklagten

Ohne eine genaue Befragung der Geschädigten reichten Kimmeskamp die Indizien nicht. „Es kann so gewesen sein, muss aber nicht. Die Zweifel sind ohne Zeugen nicht auszuräumen“, erklärt er. Die Konsequenz: Freispruch in den angeklagten Körperverletzungen. Für den Hausfriedensbruch, den der 56-Jährige zugegeben hat, muss er 300 Euro zahlen.