Hattingen. Eine Zigarette soll ein Mann aus Hattingen zwischen den Brüsten einer Frau ausgedrückt haben. Was der Angeklagte dazu vor dem Richter sagt.
Körperlich misshandelt haben soll ein Mann aus Hattingen seine damalige Lebensgefährtin und auch deren Tochter. Deswegen muss er sich vor Gericht verantworten. Die beiden Zeuginnen indes erscheinen nicht vor Gericht.
Im Sommer 2019 sollen sich die Taten laut Anklage in Hattingen ereignet haben. In mehreren Fällen habe der Beschuldigte da die Frau geschlagen, ein Mal eine Zigarette zwischen ihren Brüsten ausgedrückt und auch die Tochter heftig vor eine Wand geschubst. Die Polizei verwies ihn für zehn Tage der Wohnung.
Angeklagter aus Hattingen soll Zigarette zwischen Brüsten seiner Ex ausgedrückt haben
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Zu der soll er sich aber später noch Zutritt verschafft haben, weshalb auch Hausfriedensbruch mit angeklagt ist. Den erklärt der Verteidiger so: Der Mietvertrag der Wohnung sei ausschließlich auf den 56-Jährigen gelaufen. Die Wohnung sei gekündigt worden, weil man eigentlich gemeinsam in eine größere Wohnung habe ziehen wollen, denn die zweieinhalb Raum seien für ihn, die Frau und deren drei Kinder zu klein gewesen. Er habe hinsichtlich der Wohnung Verpflichtungen gehabt, beispielsweise die Übergabe.
Verbalen Streit soll es gegeben haben, gibt der Beschuldigte zu. Indes habe er die Frauen weder geschlagen, noch geschubst, noch seine Ex-Lebensgefährtin mit einer Zigarette verbrannt. Seine Erklärung für die von einer Polizistin bestätigte Brandverletzung: Schon einige Tage vorher sei seiner Freundin die Glut einer nicht richtig gestopften, selbst gedrehten Zigarette ins Dekolleté gefallen, sie habe dann auf die Bluse gedrückt, um die Glut zu löschen.
Die Hauptbelastungszeuginnen müssen vorgeführt werden
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Die Polizistin, die als Zeugin aussagt, glaubt indes nicht, dass dadurch eine so kreisrunde, tiefe Brandverletzung entstehen könne. Sie hatte die Anschuldigungen der Frau bei der Caritas an der Bahnhofstraße aufgenommen.
Richter Johannes Kimmeskamp ordnet nach der Anklageverlesung und der Zeugenanhörung an, dass die beiden Hauptzeuginnen vorgeführt werden müssen. Der Prozess wird fortgesetzt.