Hattingen. Weil er Marihuana verkauft hat, wurde ein junger Mann aus Hattingen verurteilt. In der ersten Verhandlung musste ihn ein Notarzt behandeln.

Nachdem er beim ersten Verhandlungstermin mit einem Rettungswagen das Gericht verlassen hatte, sitzt ein 22-jähriger Hattinger nun erneut auf der Anklagebank. Der Vorwurf bleibt: Handel mit Marihuana in 16 Fällen. Einige Vorzeichen des Prozesses haben sich dieses Mal verändert und das Schöffengericht kommt zu einem Urteil.

Drogensüchtig seit dem 14. Lebensjahr

Die Taten, die dem 22-Jährigen vorgeworfen werden, liegen bereits Jahre zurück. Zwischen 2017 und 2018 soll er mit eher geringen Mengen Marihuana gehandelt haben. Hat der junge Mann das bei der ersten Verhandlung im November noch bestritten, gibt er jetzt zu, die Drogen verkauft zu haben. Damit habe er seinen eigenen Drogenkonsum finanzieren wollen.

Auch interessant

Der Hattinger konsumiert seit seinem 14. Lebensjahr regelmäßig und intensiv Marihuana. Auch heute noch nimmt er die Droge täglich, räumt der 22-Jährige ein. „Wir stellen Sie sich das jetzt weiter vor“, fragt deshalb Richter Christian Amann. Der Angeklagte reagiert kleinlaut und beginnt zu zittern: „Ich weiß nicht.“

Notarzt muss in den Gerichtssaal gerufen werden

Schon im November, als er das erste Mal in dieser Sache vor Gericht stand, hatte der junge Mann einen Zitteranfall bekommen. Sein Zustand hatte sich so verschlechtert, dass Richter Amann den Notarzt rief. Jetzt steht fest, dass der Angeklagte offenbar der Situation nicht gewachsen war – und das, obwohl er nicht zum ersten Mal auf der Anklagebank saß. Eine körperliche Ursache für seinen Zusammenbruch war im Krankenhaus nicht gefunden worden.

Auch interessant

Dieses Mal kann sich der 22-Jährige wieder beruhigen. Die Verhandlung geht weiter. Inzwischen hat er eine Ausbildung angefangen und auch selbst die Suchthilfe aufgesucht. „Aber die konnten mir nicht helfen“, sagt er.

Suchthilfe und Geldbuße oder Arrest

Nun wird er sich intensiver mit einem Entzug beschäftigen müssen. Richter und Schöffen verwarnen den jungen Mann und machen ihm zur Auflage, dass er mindestens ein Jahr Unterstützung bei der Suchthilfe in Anspruch nehmen muss. Zudem muss er 500 Euro zahlen. Von einem Arrest sieht das Gericht ab, um den positiven Weg der Ausbildung nicht zu gefährden. Aber: Sollte der 22-Jährige die Auflagen nicht erfüllen, drohen ihm bis zu vier Wochen Arrest.