Hattingen. Ein 22-Jähriger zitterte bei der Verhandlung im Amtsgericht Hattingen plötzlich am ganzen Körper – der Richter ruft Rettungswagen zur Hilfe.
Zwischenfall im Hattinger Amtsgericht: Kurz nachdem die Anklageschrift verlesen war, musste am Donnerstag ein Rettungswagen gerufen werden – weil der Gesundheitszustand des Angeklagten plötzlich bedenklich war. Die Verhandlung wird nun im Januar nachgeholt.
Angeklagt war der 22-jährige B., der noch bei seinen Eltern wohnt und keinen Beruf hat. Er hat vor einigen Jahren den Realschulabschluss gemacht, war dann auf dem Weg zum Abitur schulisch aber gescheitert. Wie der Staatsanwalt in der Anklage erklärte, wird B. vorgeworfen, zwischen 2017 und 2018 mit Marihuana gedealt zu haben. Dann sollte der Angeklagte zu den Vorwürfen Stellung nehmen. Er stritt ab, gedealt zu haben, er habe das Rauschgift lediglich für seinen eigenen Konsum bei sich gehabt.
Richter fragte nach, ob er solche Erscheinungen öfter habe
Plötzlich bekam der 22 Jahre alte, sehr schlanke Mann, plötzlich Zuckungen und zitterte am ganzen Körper. Der Leiter des Amtsgerichts, Christian Amann, der selbst die Verhandlung führte, fragte den Angeklagten, ob es ihm nicht gut gehe, ob er aufgeregt sei und ob er solche Erscheinungen öfter habe. Das bejahte der junge Mann. Der Richter riet ihm daraufhin, doch etwas zu trinken, im Flur stehe ein Automat. Zusammen mit seinem Anwalt ging erdann aus dem Gerichtssaal und holte sich eine Cola.
Wieder zurück auf der Anklagebank, fragte Amann erneut und sehr behutsam, ob es jetzt besser gehe. „Ich möchte sie nicht hier liegen haben“, sagte er. „Ihre Gesundheit macht keinen guten Eindruck.“
Blutdruck geprüft und Blut-Schnellcheck durchgeführt
Da sich der Zustand nicht wirklich besserte, forderte der Richter einen Krankenwagen an. Die Rettungskräfte, die kurz darauf an der Bahnhofstraße ankamen, prüften den Blutdruck des jungen Mannes, der inzwischen auf zwei Stühlen – mit den Beinen hoch – auf dem Flur Platz genommen hatte und machten einen Blut-Schnellcheck.
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Da sich der Zustand aber nicht änderte, nahm die Besatzung des rettungswagens den Angeklagten mit ins Krankenhaus. Die Verhandlung wurde abgebrochen, „weil von einer Verhandlungsunfähigkeit auszugehen ist“, hielt Richter Amann schriftlich fest.