Hattingen. Osterfeuer müssen in Hattingen verbindlich genehmigt werden. Auch für Straßenmusik soll es klarere Regeln geben. Kontrolliert werden soll das so:
Die Stadt Hattingen greift durch. Mit gleich drei Maßnahmen wollen Rat und Verwaltung die öffentliche Ordnung strenger kontrollieren.
Strikt reglementieren will die Verwaltung vor allem die Osterfeuer. In der Vorlage, die der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig gebilligt hat, ist von einer „drastischen Reduzierung“ die Rede. Stimmt der Rat der Stadt am 3. Dezember zu, ziehen Rat und Verwaltung damit zum zweiten Mal eine Notbremse gegen „Auswüchse beim Brauchtumsfeuer“.
Im Jahr 2007 loderten in Hattingen 553 angemeldete Osterfeuer
2014 hatte die Stadt das Abbrennen von Osterfeuern ein erstes Mal eingeschränkt. Der Grund: 445 Feuerstellen hatten das Stadtgebiet in jenem Jahr geradezu eingenebelt. 2007 war es noch schlimmer. Da loderten in Hattingen 553 angemeldete Osterfeuer.
Damals wie heute geht man im Rathaus davon aus, dass die weitaus größere Zahl der Feuer nicht der Brauchtumspflege gilt, sondern dem Verbrennen von Pflanzenschnitt und anderen Dingen. Um dies einzudämmen, wurde ab 2015 die „Anzeigepflicht für Brauchtumsfeuer“ verbindlich eingeführt. Veranstalter müssen die Feuer seitdem anmelden, für jedermann zugänglich machen und darauf achten, dass mindesten 20 Besucher teilnehmen.
Die Stadt hält die wenigsten Feuer für Brauchtumsfeuer
Zwar ging die Zahl der Feuer von 445 auf 224 zurück. Auf dem Niveau stagniert sie indes bis heute. „Wir gehen daher davon aus, dass die wenigsten Feuer Brauchtumsfeuer sind und die weitaus meisten verbotene Abfallbeseitigung“, sagt Rechtsdezernentin Christine Freynik.
Deswegen müssen die Veranstalter ihre Osterfeuer künftig nicht nur anzeigen, sondern sich auch genehmigen lassen. Freynik erwartet, dass die Maßnahme die Anzahl der Feuer „drastisch reduziert“. Dadurch seien die Standorte auch „viel besser zu kontrollieren“. Zudem werde die Stadt die Abbrenn-Orte künftig öffentlich bekannt machen. Dies sei mit dem Datenschutz vereinbar.
Einschränken will die Stadt auch die Auftritte von Straßenmusikern. Ihre Zahl nehme besonders in den Sommermonaten deutlich zu, heißt es. Entsprechend häufe sich die Zahl der eingehenden Beschwerden.
Musiziert werden darf nur eine halbe Stunde lang
Künftig sollen für Straßenmusik diese Regeln gelten:
- Musiziert werden darf nur beginnend mit der vollen Stunde jeweils eine halbe Stunde lang. Die zweiten 30 Minuten jeder Stunde sind Ruhezeit, also spielfrei zu halten.
- Nach dem Musizieren oder nach Aufforderung durch Außendienstkräfte der Stadt oder der Polizei ist der Standort zu wechseln. Der neue Standort muss mindestens 100 Meter vom vorherigen Standort entfernt sein.
- Auf Flächen, auf denen genehmigte Veranstaltungen stattfinden, oder die für eine Außengastronomie konzessioniert sind, ist Straßenmusik grundsätzlich nicht gestattet.
Der Mitarbeiter wird zur Überwachung im Straßendienst eingesetzt
- Elektronische Verstärker und Tonwiedergabegeräte dürfen nicht verwendet werden.
Damit diese und andere Maßnahmen kontrolliert werden können, hat Personaldezernent Frank Mielke im Stellenplan 2020 eine weitere Stelle für den kommunalen Ordnungsdienst ausgewiesen. „Der zusätzliche Mitarbeiter wird ausschließlich zur Überwachung im Straßendienst eingesetzt, soll aber keine Knöllchen schreiben“, sagt Mielke.