Hattingen. Sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung bekommt ein Mann in Hattingen für Kinderpornografie-Besitz. Er muss nicht vor Gericht erscheinen.

Umfänglich hat der Beschuldigte den Besitz kinderpornografischer Schriften schon im Vorfeld des Prozesses gestanden. Vor Gericht erscheint nur sein Anwalt, um das Urteil zu hören.

Sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung legt der Richter fest – und bestellt einen Bewährungshelfer, der über die Dauer der auferlegten Sexualtherapie entscheiden soll. Dazu kommt eine Geldstrafe von 3000 Euro an eine Organisation, die sich um Kinder kümmert.

Bei einem Hattinger hat die Poilzei kinderpornografische Schriften gefunden

Die Anklage wird in diesem Verfahren erst gar nicht verlesen, kurz nur sprechen sich Richter, Anwalt und Staatsanwalt ab über die Tat, die sich laut Richter Christian Ahmann bereits am 1. Dezember 2016 abgespielt hat.

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Einverstanden, erklärt der Anwalt, sei der beschuldigte Hattinger, dessen Wohnung durchsucht worden war, mit der Einziehung aller Dinge, die mit dem Fall zu tun hätten und auf denen kinderpornografische Bilder gefunden worden seien. Weil der Beschuldigte geständig und nicht vorbestraft ist, außerdem keine weiteren Verfahren derzeit anhängig sind, sei es gerechtfertigt, in diesem Fall so zu verfahren, begründet Ahmann das schriftliche Verfahren und den Antrag nach Paragraph 408a der Strafprozessordnung.

Bilder reichen von Posing bis eindeutig sexualbezogen

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Die Ordner mit dem gefunden Material hat er vor sich liegen, kurz wirft der Staatsanwalt auf Ahmanns Aufforderung noch einen Blick darauf, während Ahmann kommentiert: „Die Bilder sind von unterschiedlicher Qualität von Posing bis eindeutig sexualbezogen.“

Ahmann schlägt das Strafmaß vor. Keine Einwände hat der Staatsanwalt. „Finde ich auch gut“, kommentiert der Anwalt. Danach stellt der Staatsanwalt mündlich seinen Strafbefehlsantrag. Und nach etwa 20 Minuten ist dieser Fall damit abgehandelt.