Hattingen. Ein neuer Verfahrensablauf regelt die Verschrottung von herrenlosen Fahrrädern in Hattingen. Besitzer bekommen per Aufkleber eine Frist gesetzt.
Die Stadt Hattingen will mit einem neuen Verfahren gegen öffentlich abgestellte Fahrradwracks vorgehen. Die Schrotträder sollen so einfacher entfernt werden können.
In Fahrradstädten wie Münster oder Amsterdam sieht man Fahrradwracks allerorten – Gerippe, die an Straßenlaternen angekettet vor sich hinrosten. Durch die neuen Fahrradabstellflächen, die die Stadt Hattingen in der vergangenen Zeit eingerichtet hat, fallen auch immer häufiger auch hier vermeintlich herrenlose Räder auf. Seit einigen Wochen wendet die Stadt deshalb ein neu entwickeltes Verfahren an, um solche Räder entfernen zu können.
Schrottfahrräder werden markiert
Zwar wurden auch schon vorher Fahrräder, die als Schrott erkennbar waren, durch die Stadtbetriebe entsorgt, aber die neue Regelung vereinfacht den Ablauf.
Ralf Weber, Abteilungsleiter des Fachbereichs Öffentliche Sicherheit und Ordnung, erklärt: „Der Ordnungsdienst hat jetzt Aufkleber am Mann, die die Mitarbeiter auf Fahrradwracks kleben. So wissen die Mitarbeiter der Stadtbetriebe, dass sie nach Ablauf der Frist die Räder als Schrott behandeln und beseitigen dürfen.“
Frist wird per Aufkleber gesetzt
Die roten Aufkleber ließ die Stadt anfertigen. Auf ihnen kann der Ordnungsdienst händisch ein Datum eintragen, bis zu dem das Rad vom Besitzer abgeholt werden kann. An einem weißen Radgerippes am Bahnhof Hattingen Mitte steht zum Beispiel auf dem Aufkleber geschrieben: „Sollten Sie als Besitzer das Fahrrad bis zum 24.07.2019 nicht abholen, wird es beseitigt.“
Die Frist bis zur Entsorgung hänge ab vom Zustand des Rades, erklärt Weber. Eine Woche bis vierzehn Tage Zeit gewährt die Stadt den Radbesitzern in der Regel.
Stadtbetriebe entsorgen kaputte Fahrräder
Bis ein abgestelltes Rad von den Mitarbeitern als Wrack eingestuft wird, vergehen meist mehrere Tage. „Da fehlt dann erst mal nur eine Klingel, dann werden vielleicht die Räder verbogen oder abmontiert“, schildert Weber.
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Mit dem neuen Verfahren können die Mitarbeiter der Stadtbetriebe nun sicher sein, dass das Rad länger dort steht und sie es nach Ablauf der Frist verschrotten dürfen. „Die Räder sind ja meist noch angekettet“, weiß der Fachbereichsleiter.