Hattingen. Vor Gericht steht ein Hattinger, der seine Frau geschlagen und sich seiner Festnahme widersetzt haben soll. Er will sich nicht an alles erinnern.

Einen solchen Heiligen Abend wünscht sich niemand: Unter Alkoholeinfluss soll ein 36-Jähriger vor den Augen seines Sohnes (7) seine Frau geschlagen haben. Sie rief die Polizei. Die Beamten verwiesen den Mann der Wohnung – doch er soll sich den Polizisten – so die Anklage – gewaltsam widersetzt haben.

Inzwischen getrennt von Frau und Kind lebt der Mann, der auf jeden Fall verhindern möchte, dass die beiden aussagen müssen. An die Tat und den angeklagten gewaltsamen Widerstand gegen die Polizeibeamten will der Beschuldigte sich vor Gericht nur in Teilen erinnern können.

Hattinger, der seine Frau geschlagen haben soll, gibt vor Gericht an, zuvor aus Höflichkeit getrunken zu haben

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Heiligabend 2018 war die Familie – da stand es um die Ehe schon nicht gut – beim Schwager des Beschuldigten. „Ich bin kein Alkoholtrinker, habe aus Höflichkeit getrunken“, sagt der 36-Jährige. Das würde erklären, so Richter Dr. Christian Amann, warum sich 1,24 Promille Blutalkohol schon so ausgewirkt hätten. „Denn das ist zwar ein ordentlicher Wert, aber kein Fabelwert, mit dem wir es hier sonst manchmal zu tun haben.“

Die Ehefrau sei von der Feier mit dem Sohn weggegangen, habe ihn zurückgelassen. Das habe ihm missfallen, so der Angeklagte. Daheim sei es dann zum Streit gekommen. Er habe sie beschimpft. „Sie hat mir eine geklatscht, ich habe ihr eine geklatscht.“ Da sei er dann zur Besinnung gekommen und ins Schlafzimmer gegangen. Davon, dass er sie in den Schwitzkasten genommen und vor einen Schrank geschubst haben soll, will er nichts wissen.

Gegen seine Festnahme soll sich der Betrunkene passiv zur Wehr gesetzt haben

Im Schlafzimmer trafen die Beamten nach eigenen Aussagen den Beschuldigten an, verwiesen ihn wegen häuslicher Gewalt der Wohnung. Aber der Familienvater wiederum will nicht verstanden haben, warum er habe gehen sollen. Gegen die folgende Festnahme habe er sich zur Wehr gesetzt. Allerdings sei das passiver Widerstand gewesen, so die Beamten – abgesehen von unkontrollierten Griffen zum Gürtel eines Polizisten. Der Mann habe auch starke Stimmungsschwankungen gezeigt.

„Das war eine einmalige Eskalation. Mein Mandant ist nicht grundsätzlich gewalttätig. Er gibt hier Auskunft, mit seiner Frau teilt er sich das Sorgerecht, er war nicht gewalttätig gegenüber den Beamten. Ich würde anregen, es bei einer Geldstrafe zu belassen“, so Anwalt Tim Salewski. Richter und Staatsanwaltschaft folgen dem Vorschlag – zumal der Hattinger sich vor der Tat nie etwas hatte zu Schulden kommen lassen. Das Verfahren wird gegen die Zahlung von 800 Euro eingestellt. „Die Nachbarn und ihr Sohn haben gehört, wie sie ihre Frau beleidigt haben. Damit müssen sie klarkommen. Das sollte ihnen eine Lehre sein“, schließt Amann den Prozess.

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