Hattingen. . Die 82-jährige Hattingerin wollte einen Festnetzvertrag abschließen. Nun soll sie für einen Handyvertrag zahlen, obwohl sie gar kein Handy hat.
Eine 82-jährige Hattingerin hat einen Handyvertrag in einem Geschäft mitten in der Innenstadt unterschrieben, obwohl sie gar kein Handy hat, sondern im Laden einen Festnetzvertrag abschließen wollte. Schuldnerberater Michael Richter hat sich an Händler und Mobilfunkanbieter bereits die Zähne ausgebissen. Auf die Einhaltung des Vertrags wird gepocht. Die Verbraucherzentrale bietet an, sich ebenfalls einzuschalten.
Junge Menschen haben häufiger Schulden
„Wir hatten das Thema dieses Jahr bei unserem Verbrauchertag“, sagt Nadine Schröer, die in der Verbraucherzentrale im EN-Kreis Medien- und Telekommunikationsberatung macht. „Das Ding ist zwar unterschrieben und rechtlich ist es äußerst schwierig“, erklärt sie. Sie macht aber das Angebot, zu intervenieren und mit der Dame zu klären, wie der Vertrag zustande gekommen ist.
Die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale
Die für Hattingen zuständige Beratungsstelle der Verbraucherzentrale befindet sich in Witten an der Bergerstraße 35 am Bahnhof, 02302/ 28 28 1-01.
Die Öffnungszeiten sind: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 8.30 bis 13 Uhr, am Montag zusätzlich von 14 bis 17 Uhr,am Donnerstag zusätzlich von 14 bis 18 Uhr.
Die Nebenstelle an der Voerder Straße 78 in Ennepetal ist auf Energieberatung spezialisiert und nur nach Terminvereinbarung an jedem dritten Montag im Monat von 15 bis 17.30 Uhr geöffnet. Kontakt: 02302/ 28 28 1- 01
Bei der Hattinger Schuldnerberatung sorgen ständig neue Handys und der allzu sorglose Umgang mit den Kosten dafür, dass junge Menschen die Einrichtung an der Schulstraße aufsuchen müssen. Völlig aus dem Rahmen fällt dort aber die Hattingerin, der Berater Michael Richter zu seinem Leidwesen bisher nicht helfen konnte – trotz mehrfacher Bemühungen. Denn rein rechtlich sei alles in Ordnung.
Kein Rücktrittsrecht vom Vertrag
Da der Handyvertrag der 82-Jährigen weder an der Haustür aufgeschwatzt worden ist noch am Telefon, hat sie kein Rücktrittsrecht. Sie ist selbst in den Laden gegangen. Allerdings in der Absicht, einen Festnetzanschluss zu buchen. Sie habe weder eine Kopie des Vertrags bekommen, noch eine Sim-Karte. Ihr sei auch kein Handy verkauft worden, sagt Michael Richter.
Dass es kein Rücktrittsrecht gibt, ist ihm bekannt. Deshalb hat der Schuldnerberater versucht, den Betreiber des Geschäfts zur Vertragsaufhebung zu bewegen, und die Zahlung von 50 Euro für die Beratungsbemühungen angeboten. Bisher erfolglos.
Zwei Jahre Laufzeit und 45 Euro im Monat
Obwohl die 82-Jährige ihren Fehler rückgängig machen wollte, wird sie festgenagelt auf zwei Jahre Laufzeit und 45 Euro im Monat. Es sei denn, sie bringt Ersatz bei und stellt einen Nachfolger, der ihren Vertrag übernimmt. Dabei hat sie wohl nur nicht alles verstanden, was sie unterschrieben hat.
So sparsam sind junge Leute, die sich wegen ihrer Handys manchmal hoch verschulden, häufig nicht. Sie sind oft pikiert, wenn der Schuldnerberater den Wert ihres i-Phones zu niedrig einschätzt. Bestellen ein Gerät nach dem anderen, obwohl sie wissen, dass sie es nicht bezahlen können. Eine junge Frau hatte sieben Handys.
Hilfe zum Beratungsgespräch mitnehmen
Ein Tipp der Verbraucherberaterin, der der 82-Jährigen allerdings nichts mehr nützt: Jemanden mitnehmen vor Abschluss eines solchen Vertrags, um zu klären, ob alles richtig verstanden wurde. Ältere Leute könnten manches auch nicht richtig lesen. Nadine Schröer weiß aus Beratungsgesprächen aber auch, dass manche Kunden sich das Kleingedruckte gar nicht durchlesen oder eine Unterschrift oft gar nicht mehr auf Papier geleistet wird.