Essen/Hattingen. Der Mann, der im Dezember in Hattingen auf einen Jobcenter-Mitarbeiter eingestochen hat, muss in die geschlossene Psychiatrie.
Der Messerstecher vom Hattinger Jobcenter muss wegen versuchten Mordes in die geschlossene Psychiatrie. Das Essener Schwurgericht verurteilte ihn am Freitag zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis und wies ihn gleichzeitig wegen seiner Gefahr für die Allgemeinheit in die geschlossene Psychiatrie ein. Er kommt erst dann wieder in Freiheit, wenn er nicht mehr als gefährlich gilt.
Am 4. Dezember vergangenen Jahres hatte der 38-jährige Sven R. mit einem Fleischermesser seinem 59 Jahre alten Fachberater beim Hattinger Jobcenter in den Bauch gestochen. Das Opfer hatte sich sofort hinter eine Tür des Gebäudes gerettet. Nur durch eine spätere Notoperation blieb der Mann am Leben.
Täter gibt "Verzweiflung" als Motiv an
Sven R. hatte “Verzweiflung” als Motiv genannt. Er sei wütend gewesen, weil die Behörde ihm die Bezüge gestrichen und er kein Geld mehr hatte. Hatte er sich am ersten Prozesstag noch selbst als Opfer gesehen, fand er im Laufe der Verhandlung zur Einsicht. Das letzte Wort richtete er an das Opfer: “Gut, dass Sie heute da sind. Tut mir leid, dass meine Wut Sie so getroffen hat.”
Das Schwurgericht folgte mit seinem Urteil exakt dem Antrag von Staatsanwältin Julia Schweers-Nassif. Richter Jörg Schmitt hob direkt zu Beginn der Urteilsbegründung die psychische Erkrankung des Angeklagten hervor. Er leide an einer paranoiden Schizophrenie, die erst auf den zweiten Blick erkennbar sei. Wer ihm zuhöre, merke das nicht sofort, weil Sven R. sich gut ausdrücken könne. Schmitt: “Sie sind nicht dumm, Sie sind sogar intelligent.” Nach Schulausbildung und abgeschlossener Berufsausbildung sei der Lebensweg “leider Gottes” immer mehr nach unten gegangen. In der geschlossenen Psychiatrie sollen Ärzte jetzt versuchen, ihn von seiner Erkrankung zu heilen.