Gelsenkirchen. KO-Tropfen soll er seiner Frau gegeben haben. Doch sie verstrickte sich in so viele Widersprüche, dass das Gericht ihn freisprach.

Heftige Straftaten warf die 28 Jahre alte Gelsenkirchenerin ihrem Mann nach drei Jahren Ehe vor. Doch die VII. Essener Strafkammer sprach den 29-jährigen Hattinger am Donnerstag frei. Sie sah keinen Beweis für sexuellen Missbrauch, Körperverletzung und Diebstahl.

Möglicherweise, so Richter Nils Feldhaus im Urteil, sei die Aussage der Frau ein Selbstläufer gewesen, nachdem sich aus kleinen Ereignissen die Dinge über Facebook und Gerde verstärkt hätten. Ausschließen könne die Kammer aber auch nicht, dass die Frau die Unwahrheit gesagt hätte.

Mann las Nachrichten auf Handy der Frau

Laut Anklage hatte der Angeklagte sie im Sommer vergangenen Jahres derart geschlagen, dass ihr Lippen-Piercing zerbrach. Er soll ihr auch rüde ein Handy gestohlen und ihr KO-Tropfen ins Essen gemischt haben, um sich sexuell an ihr zu vergehen.

Der Angeklagte wies das zurück. Zunächst, so sagt er, hätten sie in Hattingen gewohnt. Dort habe sie sich aber nie wohl gefühlt, deshalb seien sie Ende 2011 in ihre Heimat nach Gelsenkirchen-Schalke gezogen. Irgendwann sei die Ehe schwierig geworden. Am 1. Juni 2014 sei er ausgezogen. Verbindungen gibt es noch durch das gemeinsame Kind. Er räumt eine etwas heftigere Tat ein, als er Nachrichten auf ihrem Handy las und sie das Gerät zurückhaben wollte. „So wurde mir klar, dass sie mich betrogen hatte“, sagt er.

Zwei Liter Eistee

Das Handy-Erlebnis erzählt auch sie: „Ich war fix und fertig, als er das las.“ Ansonsten verstrickt sie sich in viele Widersprüche, weicht von ihrer Aussage bei der Polizei ab, erinnert angebliche Körperverletzungen nicht und schildert auch die sexuellen Handlungen wenig anschaulich. Staatsanwältin Katja Himmelskamp kann sich nach dieser Darstellung jedenfalls nicht vorstellen, „wie das gehen soll“.

Immerhin räumt die Zeugin ein, dass sie ihren Mann einmal mit zwei Liter Eistee übergossen hatte. Ob sie die Flasche noch als Waffe gegen ihren Mann einsetzen wollte, fragt Richter Feldhaus und bekommt eine wirklich ehrliche Antwort: „Nein, die war ja leer, dann hätte es nicht mehr weh getan.“ Mehrfach ermahnt Feldhaus sie zur Wahrheit, signalisiert früh, dass das Gericht auf die Aussage dieser Frau keine Verurteilung stützen werde. Auch Staatsanwältin und Verteidigerin Menne beantragen Freispruch.