Gladbeck.. Der am Donnerstag beginnende Prozess gegen den 18-Jährigen, der den 22-jährigen Kevin Schwandt im Mai schwer verletzt hat, wird doch in öffentlicher Sitzung vor dem Jugendschöffengericht verhandelt werden. Der geständige Täter muss sich dem Vorwurf schwerer Körperverletzung stellen.

Der Prozess gegen den 18-Jährigen, der den 22-jährigen Kevin Schwandt im Mai schwer verletzt hat, wird doch in öffentlicher Sitzung vor dem Jugendschöffengericht verhandelt werden. Das bestätigt Richter Andreas Wingart, der in diesem Fall das Amt des Pressesprechers übernommen hat.

Täter hat gestanden

Da der Täter, der sich dem Vorwurf schwerer Körperverletzung stellen muss, bei der Tat am 8. Mai bereits 18 Jahre alt war und somit als Heranwachsender gilt, sei das üblich. Ob er am Ende nach dem Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht verurteilt wird, werde erst in der Verhandlung fest gelegt, so Wingart. Der Gladbecker hat, wie berichtet, die Tat gestanden.

Die Verhandlung im Gladbecker Amtsgericht am Donnerstag, 17. November, 9.30 Uhr, leitet der Direktor des Amtsgerichts, Friedrich Korf.