Gladbeck.
Adolf Hitler steht nach wie vor in der Liste der Ehrenbürger der Stadt Gladbeck. Diese Tatsache sorgt bereits seit Jahrzehnten für erbitterte Kritik; und diese Diskussionen erfahren jetzt wohl in gewisser Weise eine Neuauflage.
In einem Schreiben an die Ratsfraktionen schlägt Bürgermeister Ulrich Roland (SPD) vor, das Thema in der nächsten Ratssitzung abschließend zu erörtern mit dem Ziel, „einen einstimmigen Beschluss über die Aberkennung der Ehrenbürgerschaft Hitlers zu erreichen“.
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Der aktuelle Anlass: Am Dienstagabend fand in der VHS eine Veranstaltung zum Thema „Gladbeck unterm Hakenkreuz“ statt, bei der es vor allem um Johann Passe ging, einst Fraktionsführer der NSDAP im Stadtrat.
Die Teilnehmer der Veranstaltung sprachen dabei auch über die Frage einer Aberkennung der Ehrenbürgerschaft Adolf Hitlers und unterstrichen, dass es dazu endlich kommen müsse. Bürgermeister Roland, der über den Verlauf dieser Diskussion informiert wurde, greift nun mit seinem Schreiben an die Fraktionen zur Aberkennung der Hitler-Ehrenbürgerschaft die VHS-Diskussion gezielt auf.
Zuletzt beschäftigte sich der Stadtrat 1983 mit dieser Frage - es ist juristisch durchaus umstritten, ob eine Ehrenbürgerschaft posthum aberkannt werden kann. Laut Internet-Lexikon Wikipedia ist Hitler zur NS-Zeit in rund 4000 Städten zum Ehrenbürger gemacht worden. Für Kriegsverbrecher wurde der Verlust des Ehrenbürgerrechts per Direktive des Alliierten Kontrollrats festgelegt. Doch im Falle Hitlers kam es ja nie zu einer gerichtlichen Verurteilung, so dass auch seine Ehrenbürgerschaften nach 1945 bestehen blieben. Die Stadt Berlin hat bereits 1948 Hitler posthum die Ehrenbürgerschaft entzogen. Weitere Aberkennungen folgten in jüngerer Zeit laut Wikipedia u. a. in Düsseldorf (2000), Aschersleben (2006), Bad Doberan, Biedenkopf (2007) und Kleve (2008) sowie in Forst/Lausitz (2009).
Stadtrat fasste im Jahr 1983 eine ausführliche Resolution zum Thema
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Nach einer intensiven Diskussion fasste der Gladbecker Stadtrat im Jahr 1983 eine Entschließung, in der er die Ablehnung einer Aberkennung der Ehrenbürgerschaft Adolf Hitlers umfangreich begründete:
„Diese historische Tatsache (die Ehrenbürgerschaft Hitlers, die Red.) kann durch keinen Ratsbeschluss ungeschehen gemacht werden“, heißt es in der Rats-Resolution von 1983. Und weiter: „Eine posthume Aberkennung der Ehrenbürgerschaft, die ja mit dem Tod in jedem Fall erlischt, ist rechtlich unmöglich.
Ganz bewusst spricht sich der Rat nicht für eine Streichung Hitlers aus der Aufzählung der ehemaligen Ehrenbürger Gladbecks aus; würde doch ein solches Vorgehen den Verdacht aufkommen lassen, der Nationalsozialismus sei mit einem Federstrich zu tilgen. Die Geschichte Gladbecks ist nicht manipulierbar, gerade auch da nicht, wo es sich um das düsterste Kapitel Gladbecks und der Deutschen handelt. Ein heute leicht zu fassender Beschluss über die Aberkennung der Ehrenbürgerschaft Hitlers wäre ein politisch falscher Versuch, die Vergangenheit unserer Stadt zu bewältigen. Ungleich stärker als die Ehrenbürgerschaft bewegt uns das unaussprechliche Leid, das Hitler, seine Helfershelfer und auch die unzähligen Mitläufer über die Menschheit gebracht haben.“