Düsseldorf. Die Bezirksregierung Münster hat eine AfD-Politikerin aufgefordert, etwas aus einer Plenarrede nicht zu wiederholen. Es drohten Rechtsschritte.
Ungewöhnlicher Vorgang im Düsseldorfer Landtag: Die Bezirksregierung Münster hat mittels Anwalt eine AfD-Abgeordnete aufgefordert, eine Behauptung aus einer Plenarrede nicht zu wiederholen. Sonst behalte man sich weitere rechtliche Schritte vor, so der Anwalt in seinem Schreiben, das der dpa vorliegt. Laut Landtag sind Reden von Abgeordneten durch die Landesverfassung allerdings besonders geschützt.
Im konkreten Fall reagierte die Bezirksregierung Münster auf Aussagen der AfD-Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias zu einer geplanten Landes-Flüchtlingsunterkunft in einem bisherigen Hotel in Gladbeck. Nachdem Medien aus einer geheimen Absichtserklärung zwischen Bezirksregierung und Hotelgesellschaft berichtet hatten, bildete sich vor Ort breiter Widerstand. Der Stadtrat hat sich inzwischen mehrheitlich gegen das Flüchtlingsheim ausgesprochen.
Offizielle Unterlassungserklärung für Enxhi Seli-Zacharias
Politikerin Seli-Zacharias dankte in ihrer Plenarrede Mitarbeitern der Bezirksregierung, durch die die internen Unterlagen erst an die AfD und dann an die Presse gelangt seien. In dem Anwaltsschreiben an Seli-Zacharias heißt es: Mitarbeiter der Bezirksregierung seien „nachweislich“ nicht am Durchreichen der Dokumente beteiligt gewesen. Die Abgeordnete solle die Behauptungen nicht wiederholen, so der Anwalt. Eine offizielle Unterlassungserklärung schickte er noch nicht mit.
Tatsächlich schützt laut Landtag die sogenannte Indemnität Abgeordnete auch davor, wegen Äußerungen in Ausübung des Mandats gerichtlich verfolgt zu werden. Ausnahme: Verleumderische Beleidigungen.
Neues Vorgehen im Düsseldorfer Landtag
Seli-Zacharias sagte, sie empfinde das Vorgehen als „Einschüchterungsversuch“. Die Bezirksregierung wollte sich auf Anfrage nicht äußern. Für den Landtag ist der Sachverhalt neu. Ein Sprecher teilte mit: „Ob sich eine Behörde anwaltlich per Aufforderung oder Unterlassung an einen Abgeordneten aufgrund von Äußerungen in einer Plenarrede gewandt hat, ist dem Landtag nicht bekannt.“ (dpa)