Gladbeck. Banken mussten von ihren Kunden die Zustimmung zu neuen AGB einholen. Doch noch immer fehlen Einwilligungen. Was Volksbank und Sparkasse nun tun.

Die Sparkasse in Nürnberg macht ernst. Kunden, die den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht zugestimmt haben, will sie das Konto kündigen. Und auch in Niedersachsen könnten Tausende Menschen demnächst ohne Konto dastehen, berichtet der NDR. Demnach habe die Landessparkasse zu Oldenburg angekündigt, rund 22.000 Konten zu kündigen. Der Grund auch hier: die fehlende Zustimmung zu den AGB.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen Banken nun vor jeder Änderung der AGB ihre Kunden um Zustimmung bitten. Die alte Praxis, wonach wer nicht widerspricht zustimmt, ist damit nicht länger erlaubt. Auch die großen Banken vor Ort in Gladbeck mussten sich umstellen und sämtliche Kunden anschreiben und zur Zustimmung bewegen.

Gladbecker Banken berichten von hohen Rücklaufquoten

Tatsächlich haben bisher aber noch nicht alle Kunden von Sparkasse und Volksbank Ruhr-Mitte diesen Schritt vollzogen. Die Sparkasse berichtet von einer Rücklaufquote von 89 Prozent, rund 4000 Zustimmungen stünden noch aus, so Sprecher Mathias Bludau. Was auffällig sei: Bei den Online-Banking-Kunden verzeichne man eine höhere Zustimmungsrate.

Ingo Abrahams, Vorstandsmitglied der Volksbank Ruhr Mitte.
Ingo Abrahams, Vorstandsmitglied der Volksbank Ruhr Mitte. © FUNKE Foto Services | Jill Abanico / Funke Foto Services

Bei der Volksbank Ruhr-Mitte sei bei rund neun Prozent der Kunden die Zustimmung noch offen, sagt Vorstandsmitglied Ingo Abrahams. „Die Mehrzahl unserer Kundinnen und Kunden hat sowohl den neuen AGB als auch den vereinbarten Kontoführungsentgelten zugestimmt.“

Gladbecker Banken wollen weiter um Zustimmung bei ihren Kunden werben

Ein Teil der fehlenden Zustimmung sei möglicherweise auch durch Verständnisschwierigkeiten und Verunsicherung zu erklären, so die Vermutung bei der Volksbank. Schließlich habe man den Kunden aufgrund des Urteils „umfangreiche Sonderbedingungen zusenden müssen. Es habe sich immerhin um 90 Seiten gehandelt. Auch fehlerhafte Postzustellung und nicht mehr aktuelle Kundenadressen hat die Volksbank als Problem identifiziert.

Sparkasse und Volksbank wollen beide zum jetzigen Zeitpunkt noch nichts von Kündigungen wissen. Mathias Bludau: „Die Sparkasse Gladbeck wird weiterhin um die Zustimmung dieser Kundinnen und Kunden werben. Wir sind sehr zuversichtlich, dass es uns in persönlichen Gesprächen gelingen wird, deren Zustimmung zu erhalten.“

Dauerhaft kann ein Konto ohne Zustimmung nicht geführt werden

Für alle Zukunft ausschließen können sie Kündigungen jedoch nicht, macht Ingo Abrahams deutlich: „Grundsätzlich wollen wir weder Girokonten noch andere Verträge kündigen. Nach dem BGH-Urteil können Banken jedoch Girokonten ohne Zustimmung zu den AGB nicht dauerhaft weiterführen und müssen deshalb irgendwann kündigen.“

Mathias Bludau, Sprecher der Sparkasse Gladbeck.
Mathias Bludau, Sprecher der Sparkasse Gladbeck. © Funke Foto Services | Lutz von Staegmann

Bei der Sparkasse hat man dagegen die Rechtssprechung im Blick, will beobachten, ob es da neue Entwicklungen zu dem Thema gibt und werde danach das weitere Handeln ausrichten. Aus diesem Grund könne man auch noch nicht abschließend beantworten, ob Kunden, die nicht zugestimmt haben, in einem weiteren Schritt die Kündigung droht.

Verbraucherschutz: Kündigung seitens der Bank ist rechtens

Käme es dazu, hätten die Verbraucher wohl auch wenig Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren, sagt Claudia Berger, Leiterin der Verbraucherzentrale in Bottrop, die auch für Gladbeck zuständig ist. Letztlich hätten beide Seiten – ausdrücklich also auch die Bank – die Möglichkeit, die Geschäftsbeziehung zu beenden. Eine Kündigung mit angemessener Frist sei also rechtens.

Als Folge müsste man sich eine neue Bank suchen und dort die AGB akzeptieren. Die Verbraucherschützerin rät also, sich im Vorhinein Gedanken zu machen, die AGB zu prüfen und dann zu überlegen, ob das Kontomodell weiterhin sinnvoll für die Betroffenen sei, oder ob es nicht sowie bei der Hausbank oder bei anderen Banken Modelle gibt, die vielleicht passender sind.

Volksbank sieht den großen Aufwand für die Aktion

Bei der Volksbank stellt man sich die Frage, ob dieses durch das BGH-Urteil ausgelöste Verfahren, tatsächlich zu einer Verbesserung des Verbraucherschutzes geführt habe. „Letztendlich verursacht das neue Verfahren, neben der Informationsflut für die Kunden und der massiven Umweltbelastung durch den Druck und die Zusendung, auch hohe Kosten sowie einen Handlungsdruck beim Kontoinhaber.“ Bei der Volksbank geht man daher davon aus, dass manch Bank diese erhöhten Verwaltungskosten mit in die Kalkulation der Kontomodelle einfließen lässt.

Banken fordern neue gesetzliche Rahmenbedingungen

Die Deutsche Kreditwirtschaft hat eine Initiative gestartet, die fordert, die Rahmenbedingen nach dem BGH-Urteil gesetzlich neu zu regeln. Das unterstütze die Volksbank Ruhr Mitte ausdrücklich, sagt Ingo Abrahams. „Dies ist nach dem BGH-Urteil zwingend erforderlich. Weniger bürokratische Lösungen wären auch im Sinne unserer Kundinnen und Kunden wünschenswert.“

Auch Banken seien von den allgemeinen Preis- und Kostensteigerungen nicht ausgenommen, daher seien Preisanpassungen ab und zu unerlässlich, „um weiterhin leistungsfähig zu bleiben“. Grundsätzlich stelle man sich bei der Volksbank die Frage, warum der Gesetzgeber hinsichtlich der Preisvereinbarung zwischen Verbrauchern und Banken so massive Unterschiede gegenüber den Regelungen in anderen Branchen mache.