Gladbeck. Ab dem 2. April stellt sich in NRW wieder die Frage: Maskenpflicht kippen oder halten? Einzelhändler aus Gladbeck haben eine klare Meinung dazu.

Angesichts der steigenden Infektionszahlen wurden in NRW mehrere Corona-Maßnahmen bis zum 2. April verlängert. Auch in Gladbeck besteht unter anderem weiterhin die Maskenpflicht in Innenräumen, wie etwa beim Einkaufen im Einzelhandel. Danach soll neu entschieden werden. Einzelhändler und Einzelhändlerinnen aus Gladbeck haben bereits eine klare Meinung dazu, welche Regeln künftig in ihren Geschäften gelten sollen.

Das RKI meldet am Freitag 50.691 Corona-Neuinfektionen in NRW. In Gladbeck ist die Inzidenz am Freitag mit 1089,8 wieder gestiegen. Die Gewerkschaft Verdi sprach sich bereits klar und deutlich gegen eine Aufhebung der Maskenpflicht im Einzelhandel nach dem 2. April aus. Der Schutz der Kundinnen und Kunden und der Beschäftigten sei am wichtigsten.

Einzelhändlerin Gladbeck: „Das können wir uns nicht erlauben“

Schuhhändler Jens Grosse-Kreul geht stark davon aus, dass die Maskenpflicht im Einzelhandel auch nach dem 2. April in NRW weiterhin bestehen bleibt. Das stört den Schuhladeninhaber aber nicht. „Die Maske ist sicherlich das geringste Problem“, so Grosse-Keul. „Ich glaube nicht, dass momentan einer nicht einkaufen geht, nur weil er eine Maske tragen muss. Mittlerweile haben sich alle daran gewöhnt.“

Jens Grosse-Kreul, Inhaber vom Schuhhaus Grosse-Kreul in Gladbeck, stört sich nicht an der Maskenpflicht.
Jens Grosse-Kreul, Inhaber vom Schuhhaus Grosse-Kreul in Gladbeck, stört sich nicht an der Maskenpflicht. © FUNKE Foto Services | Lutz von Staegmann

So sind sich viele Einzelhändler in Gladbeck einig: Die Maskenpflicht sollte in Hinblick auf die aktuellen Corona-Zahlen weiterhin bestehen – auch über den 2. April hinaus. „Einen Feuerlöscher würde man auch nicht wegschmeißen, wenn das Feuer brennt“, sagt Georg Hahne, Inhaber von „Juwelier Hahne“ auf der Hochstraße 37. Für den Gladbecker geht die Sicherheit seiner Kunden und Mitarbeiter vor. „Natürlich ist es schöner, ohne Maske einkaufen zu gehen, aber das können wir uns derzeit einfach nicht erlauben“, sagt auch Andrea Kronenberg, die ihr Bekleidungsgeschäft „Damen- und Herrenmode Kronenberg“ ebenfalls in der Innenstadt hat.

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Gladbecker Einzelhändler wollen weiter Maske tragen

Selbst wenn die Maskenpflicht in NRW ab dem 2. April kippen würde, wollen sowohl Hahne und Kronenberg als auch Matthias Alt von „Optik Hahne“ die Masken in ihren Geschäften definitiv weiter aufbehalten. „Wir werden unsere Kunden darum bitten, dies ebenfalls weiterhin zu tun“, so Hahne. „Wir können keinen dazu zwingen und werden auch kein Hausverbot erteilen“, sagt er. Der Juwelier geht jedoch davon aus, dass jeder seiner Kunden solidarisch handeln würde und sein Verantwortungsbewusstsein auch honoriere. Auch auf die Kunden-Begrenzung, die mittlerweile nicht mehr gilt, würde er in seinem Laden immer noch achten.

Juwelier Georg Hahne will die Maske in seinem Geschäft weiter aufbehalten, auch wenn es dazu künftig keine Pflicht mehr geben sollte.
Juwelier Georg Hahne will die Maske in seinem Geschäft weiter aufbehalten, auch wenn es dazu künftig keine Pflicht mehr geben sollte. © FUNKE Foto Services | Lutz von Staegmann

Corona-Regeln in NRW

Trotz der aktuellen Infektionswelle, sind wesentliche Corona-Schutzmaßnahmen in NRW seit dem 20. März zurückgenommen worden. So gibt es für Ungeimpfte keine Kontaktbeschränkungen mehr, die Maskenpflicht entfällt im Freien und für Veranstaltungen besteht keine Besucher-Obergrenzen mehr. Für Angebote der Jugendarbeit, Sport im Freien, Versammlungen, Trauungen und Feiern in Privaträumen gibt es keine Zugangsbeschränkungen wie die 3G-Regel mehr. Gleiches gilt für das Zugfahren mit der Deutschen Bahn.

Viele Einschränkungen bleiben aber auch noch bis mindestens zum 2. April bestehen. So gilt in Innenräumen weiterhin eine Maskenpflicht. Neben dem Einzelhandel zählen zum Beispiel auch Busse und Bahnen sowie Supermärkte dazu. Auch bei Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen in Innenräumen gilt die Maskenpflicht. In Freizeitbereichen wie Theatern, Museen, Kinos, Zoos, Hotels und Gastronomie gilt die 3G-Regel weiterhin. In Clubs und Diskotheken 2G plus.

Matthias Alt muss seinen Kunden als Augenoptiker und Akustiker auch körperlich immer sehr nah kommen. Dafür bräuchte er ohnehin ein besonderes Hygienekonzept. „Wir haben in unserer Branche auch viel mit älteren Menschen zu tun“, betont Alt. Da sei es umso wichtiger, nun weiterhin solidarisch zu handeln. Immerhin hätte sich das Tragen einer Maske zumindest in seinem Geschäft bis heute sehr bewährt. „Wir hatten bislang zum Glück keinen positiven Corona-Fall“, sagt Alt. Dabei durfte er im Gegensatz zu anderen Einzelhändlern sein Optiker-Geschäft auch in jedem Lockdown geöffnet lassen. Ein Zeichen für ihn, dass das Hygienekonzept gut funktioniert, um die Pandemie weiter einzudämmen.

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