Gladbeck. Von „ausgezeichnet“ bis „nicht tolerierbar“: Es gibt eine neue Beurteilung der Bahnhöfe im VRR-Gebiet. Hier die Noten für Gladbecks Bahnhöfe.
Sauberkeit, baulicher Zustand, Ausstattung und Barrierefreiheit: Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) hat im vergangenen Jahr erneut den Zustand der 295 Bahnhöfe und Haltepunkte des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) in seinem Verkehrsgebiet genau unter die Lupe genommen. Die Noten für die drei Haltepunkte in Gladbeck zeigen: Da ist insgesamt noch Verbesserungsbedarf.
Lediglich der Bahnhof West erhält im VRR-Stationsbericht in der Gesamtbenotung ein „Ordentlich“ – für die höchste zu vergebende Note „Ausgezeichnet“ hat es aber auch hier nicht gereicht. Bei den Haltepunkten Zweckel und Gladbeck-Ost fiel die Bewertung schlechter aus. Hier sahen die Profitester, die der VRR für diese Qualitätsüberprüfung in regelmäßigen Abständen auf die Strecke im Verkehrsgebiet schickt, deutlich mehr Mängel, die es zu beheben gilt. Beiden Haltepunkten attestierten die Testerinnen und Tester nämlich, dass sie noch „entwicklungsbedürftig“ sind.
Besonders wichtig ist dem VRR auch in Gladbeck die barrierefreie Erschließung der Stationen
Diesen Stempel erhielten allerdings auch die meisten anderen der Stationen im VRR-Gebiet, Gladbeck-Ost und Zweckel liegen so gesehen also im breiten Mittelfeld. Das Bewertungsschema basiert auf dem Grundgedanken einer „Ideal“-Station. Dafür hat der VRR für sich erforderliche Mindestausstattungsmerkmale definiert, die eine Verkehrsstation aus Sicht der Kundinnen und Kunden aufweisen sollte.
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Eine barrierefreie Erschließung wird z. B. in diesem Zusammenhang zwingend vorausgesetzt. Dabei wird eine Bahnsteighöhe von 76 bzw. 96 Zentimetern über Schienenoberkante als ausreichend definiert, da mobilitätseingeschränkte Personen so mindestens über fahrzeuggebundene Rampen ein- und aussteigen können.
Glatt durchgefallen ist der Haltepunkt Gladbeck-Ost mit Blick auf die Barrierefreiheit. Bei diesem Punkt hat das Test-Team einen sehr hohen Handlungsbedarf notiert. Genau so schlecht schneidet bei der Barrierefreiheit die Zweckeler Station ab. Allerdings ist hier vermerkt, dass sich der Haltepunkt an der Beethovenstraße aktuell im Umbau befindet und deshalb derzeit erhebliche Einschränkungen hinsichtlich der barrierefreien Erreichbarkeit bestehen.
Bei der Aufenthaltsqualität besteht in Gladbeck-Ost und in Zweckel Verbesserungsbedarf
Bei der Aufenthaltsqualität sehen die Tester sowohl in Ost als auch in Zweckel Verbesserungsbedarf. Der Bahnhof West erhält immerhin ein „zufriedenstellend“, und auch bei der Barrierefreiheit schneidet er weitaus besser ab als die anderen beiden Haltepunkte in Gladbeck. Insgesamt kommt der Bahnhof West so auf die Note „ordentlich“. Für Gladbeck-Ost und Zweckel reicht es gerade mal für ein „entwicklungsbedürftig“. Aber immerhin: In Zweckel läuft der moderne Umbau schon, und für Gladbeck-Ost gibt es zumindest eine entsprechende Planung.
Hoher Handlungsbedarf
Die VRR-Profitester bewerteten wie bereits 2020 die Aufenthaltsqualität, die Fahrgastinformation und die Barrierefreiheit an den Stationen.Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Gesamtsituation verbessert, so der VRR. Rund die Hälfte aller Stationen war 2021 in einem guten Zustand. Allerdings wies die andere Hälfte teils deutliche Schwachstellen auf. Entsprechend hoch sei nach wie vor der Handlungsbedarf, um die Verhältnisse an den Stationen im Interesse der Fahrgäste zu verbessern.
Beim Punkt Fahrgastinformation gab’s übrigens für alle drei Gladbecker Stationen die Bestnote: ein „Ausgezeichnet“. In dieser Kategorie haben die meisten der 295 getesteten Haltepunkte und Bahnhöfe so gut abgeschnitten. Hier ist einfach in den vergangenen Jahren viel investiert worden.
VRR will Beitrag zur Bekämpfung von Graffiti-Schäden leisten
Hoch priorisiert wurde beim VRR die Graffiti-Problematik. Zwar sind solche Verunreinigungen nicht allein ausschlaggebend für eine schlechte Aufenthaltsqualität, sie spielen aber eine große Rolle. Um einen Beitrag zur Bekämpfung von Graffiti-Schäden zu leisten, hat der VRR im Oktober 2020 eine Richtlinie zur Förderung der Entfernung von graffiti-bedingten Verschmutzungen an Zuwegungen zu SPNV-Stationen beschlossen.
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Es gibt also finanzielle Zuschüsse, um illegale Graffiti zu beseitigen und sogenannte Anti-Graffiti-Schutzanstriche in Zugangsbereichen zu SPNV-Stationen und zu SPNV-Bahnsteigen aufbringen zu können. Kommunale Träger von Stationen können die Unterstützung in Anspruch nehmen. Die Höhe der insgesamt bereitgestellten Fördermittel beträgt 200.000 Euro. Das Förderprogramm läuft noch bis zum 31. Dezember diesen Jahres.