Gladbeck. Appell an den Wirtschaftsminister. Gladbecks Bürgermeisterin bitte, auf den Corona-Negativnachweis für Geschäfts- und Kneipenbesuch zu verzichten.
Bürgermeisterin Bettina Weist hat sich jetzt dafür eingesetzt, die Testpflicht für den Besuch von Gastronomien und Geschäften in Gladbeck aufzuheben. In einem offenen Brief an NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart kritisiert sie, dass trotz dauerhafter Inzidenz unter 100 weiterhin die Vorlage eines Negativtests vorgeschrieben sei.
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Die gewachsenen Zentren der Städte gehörten mit ihrem breiten Angebot an Handel, Gastronomie, Kultur- und Freizeitwirtschaft zu den am stärksten von der Pandemie betroffenen Bereichen der Wirtschaft, begründet Bettina Weist. Zugleich seien sie das „Herz unserer Städte und Identifikationsort der Bürgerinnen und Bürger“. Vor diesem Hintergrund habe sie in Gladbeck einen Runden Tisch „Zukunft der Innenstadt“ ins Leben gerufen, an dem Vertreterinnen und Vertreter von Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistern, Banken und Kolleginnen und Kollegen der Stadtverwaltung teilnähmen. Mit dem Ziel, so ihre weitere Information, „gemeinsam Konzepte für eine Wiederbelebung unserer Innenstadt zu erarbeiten und umzusetzen“.
Sehr deutliche Kritik von Gladbecker Handel und Gastronomie
Auf sehr deutliche Kritik aus Handel und Gastronomie seien nun aber die Bestimmungen der neuen Corona-Schutzverordnung, die ab 15. Mai gültig ist, gestoßen. Denn der Kreis Recklinghausen werde ab dem 21. Mai dauerhaft unter einem Inzidenzwert von 100 liegen, „so dass dann auch Handel und Gastronomie wieder öffnen können“, so Weist. Händler und Gastronome verstünden aber nicht, „warum die NRW-Landesregierung, anders als andere Bundesländer, verlangt, dass Kundinnen und Kunden auch künftig nur mit einem aktuellen negativem Testergebnis bedient werden dürfen, wenn sie nicht vollständig geimpft oder genesen sind“.
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Es sei offenkundig, dass weder Handel noch Gastronomie zu den Treibern der Pandemie gehört haben. Das Verhalten des Lebensmitteleinzelhandels, „der seine Privilegien nutzt, um im beachtlichen Umfang auch Non-Food-Artikel zu verkaufen“, sorge für zusätzliche Kritik, „die ich nachvollziehen kann“, beschwert sich die Bürgermeisterin. Einzelhandel und die Gastronomie verfügten über ausgereifte Hygienekonzepte. Die Begrenzung der Kundenzahl werde ebenso wie die Kontaktnachverfolgung nicht als Problem empfunden. Weist: „Allerdings erleben Handel und Gastronomie die Testpflicht als massives Hindernis für viele potentielle Kundinnen und Kunden.“
Existenzbedrohende Benachteiligung kurzfristig aufheben
Vor diesem Hintergrund bittet Gladbecks Bürgermeisterin den Wirtschaftsminister „dringend“, seinen Einfluss innerhalb der Landesregierung geltend zu machen, „um diese existenzbedrohende Benachteiligung des nichtprivilegierten Einzelhandels und der Gastronomie kurzfristig aufzuheben“.