Gladbeck. Sunnitischer Moscheeverein will in Brauck ein Wohnheim für Jungen bauen. Darüber hat die Politik 2020 gestritten. So steht es jetzt um die Pläne.

Es ist still geworden um die Pläne des sunnitischen Moscheevereins. Coronabedingt. Im Februar 2020 hatte die WAZ darüber berichtet, dass das Interkulturelle Bildungszentrum Gladbeck (IBG) auf dem Grundstück des ehemaligen Pfarrhauses der evangelischen Paulusgemeinde an der Roßheidestraße ein Wohnheim für Jungen islamischen Glaubens errichten will. Die politischen Fraktionen in Gladbeck hatten damals verärgert auf die Tatsache reagiert, über die Presse von den Plänen zu erfahren und nicht von der Verwaltung vorab informiert worden zu sein. Ende 2020, knapp ein Jahr später, hat die CDU das Thema wieder in Erinnerung – und Fragen dazu an Bürgermeistern Bettina Weist gerichtet.

Laut Bürgermeisterin Weist bestehen die Pläne des sunnitischen Moscheevereins nach wie vor

Fraktionsvorsitzender Peter Rademacher wollte wissen, ob die Pläne des IBG für das mittlerweile städtische Gelände in Brauck nach wie vor bestehen. Und, sollte das der Fall sein, „wie ist der derzeitige Stand, und wann wird die Politik informiert?“. Sollten die Pläne vom Tisch sein, möchte Rademacher den Grund auch dafür wissen. Davon kann allerdings nicht die Rede sein. Im Antwortschreiben der Bürgermeisterin von Anfang Februar diesen Jahres heißt es, dass der Moscheeverein nach wie vor an seinen Plänen zum Bau einer Bildungseinrichtung festhält.

In diesem Zusammenhang erinnert Weist an die Mitte Februar vergangenen Jahres gefassten Beschlüsse des damaligen Haupt- und Finanzausschusses zum Thema. Demnach sollten die Pläne „in den nächsten Sitzungen des Jugendhilfeausschusses und des Integrationsrates unter Beteiligung des Landesjugendamtes (Heimaufsicht) des LWL und gegebenenfalls weiterer Fachleute vorgestellt werden“. Bis dahin sollte der Erbbaurechtsvertrag mit dem IBG zurückgestellt werden. Darüber hinaus habe der Ausschuss begrüßt, „dass die Rechtsform des Erbbaurechtsvertrages gewählt wurde. In dem Vertrag muss eine Zweckbindung für das Grundstück festgelegt werden, Änderungen bedürfen der Zustimmung der Stadt nach Beteiligung des Jugendhilfeausschusses.“

Die für März geplante Bürgerversammlung zum Wohnheim-Bau musst wegen den Lockdowns ausfallen

Die zu dem Bauvorhaben am 18. März 2020 geplante Bürgerversammlung musste dann aber wegen des zwei Tage zuvor verhängten Lockdowns abgesagt werden. Sobald die Corona-Pandemie, so Weist weiter, wieder eine Bürgerversammlung zulasse, solle die im Ausschuss im Februar 2020 beschlossene Beratungsreihenfolge wieder aufgenommen werden. Den Vorsitzenden des Interkulturellen Bildungszentrums Gladbeck habe man darüber informiert, dass bis dahin kein Genehmigungsverfahren eingeleitet werden kann.

Zur Erinnerung: Im Haupt- und Finanzausschuss im Februar 2020 hatte die Politik fast drei Stunden lang kontrovers und heftig über die IBG-Pläne diskutiert. Die CDU hatte damals vor allem daran gezweifelt, dass in dem geplanten Wohnheim tatsächlich zielorientiert Integrationsarbeit geleistet werden solle. Den von SPD und Grünen beantragten Beschluss der weiteren Beratung in den Fachausschüssen hatten die Christdemokraten deshalb nicht mitgetragen.

Die Skepsis der CDU Gladbeck gegenüber den Plänen des Moscheevereins besteht nach wie vor

Die Skepsis gegenüber den Plänen des Moscheevereins, betont Peter Rademacher auf Anfrage der WAZ, bestehe in seiner Fraktion nach wir vor – auch noch ein Jahr später. „Wir finden so ein Heim aus pädagogischer Sicht nicht sehr sinnvoll.“ In anderen Bundesländern, z.B. in Baden-Württemberg, stehe man diesen Einrichtungen zudem sehr kritisch gegenüber. Die Förderung, die dort angedacht sei, unterscheide sich grundlegend von der in anderen Internaten. „Wir bleiben deshalb dabei, das tut dem Integrationsgedanken in Brauck nicht gut.“

Der sunnitische Moscheeverein, den es seit 1976 in Gladbeck gibt, möchte auf dem Grundstück an der Roßheidestraße ein Wohnheim für bis zu 30 Jungen im Alter von zwölf bis 18 Jahren bauen. Die Jungen sollen dort neben dem Besuch der Regelschule „freiwillig von Montag bis Freitag in einer Wohngemeinschaft leben und gefördert werden“. Nicht nur die Informationspolitik der damaligen Stadtspitze hat im vergangenen Jahr die Gemüter der Politiker erregt. Kritisch hinterfragt wurde auch die Absicht, in dem Teil-Internat nur Jungen unterrichten und fördern zu wollen – und das wohl auch mit einem eindeutig religiösen Schwerpunkt.