Gladbeck. Die Ehrenamtler der Gladbecker Hospizangebote gehören zur Prioritätsgruppe Eins. Im Kreis Recklinghausen hakt es aber mit den Impfangeboten.
Sie kümmern sich um junge und alte Menschen auf ihrem letzten Lebensweg – die Mitarbeiter und Ehrenamtlichen der Gladbecker Hospizangebote. Sie besuchen Familien und Einrichtungen mit Hochrisikopatienten. „Obwohl klar vorgeschrieben ist, dass sichergestellt werden muss, dass wir ein Impfangebot erhalten, scheinen die Gesundheitsbehörden vor Ort schlecht informiert zu sein“, kritisiert Beate Letzel, Leitende Koordinatorin des Hospiz-Vereins Gladbeck. „Trotz vieler Telefonate ist es mir bislang nicht gelungen, ein Impfangebot zu erhalten.“
Ähnlich sieht es beim Ambulanten Kinder- und Jugendhospizdienst Emscher-Lippe aus. „Einige der 35 Ehrenamtlichen haben schon nachgefragt, wann sie denn eine Schutzimpfung erhalten können“, berichtet Koordinatorin Anja Jansen-Terboven. „Sie sind besorgt, weil sie junge, gesundheitlich geschwächte Menschen mit lebensverkürzenden Krankheiten und deren Familien betreuen.“ Die Koordinatorinnen hätten Listen der Impfwilligen erstellt. „Wir können bei Nachfragen dann immer nur sagen, dass wir noch keine Informationen oder Angebote der Behörden erhalten haben.“ Das Problem sei auch an den Dachverband DKHV weitergegeben worden, der dieses nun auch überregional anspreche.
In der Nachbarstadt Bottrop funktioniert die Terminvergabe
„In Nachbarstädten wie Bottrop funktioniert das offenbar besser als im Kreis Recklinghausen“, sagt Beate Letzel, dort seien die Träger von Hospizangeboten schon in die Impfkette eingebunden worden. Die Koordinatorin des Hospiz-Vereines berichtet von ihrer Odyssee: Zunächst habe sie bei der Gesundheitsbehörde in Gladbeck nachgehakt, sich dann mühsam telefonisch zu einem Amtsarzt bis ins Kreishaus Recklinghausen durchgefragt, der in die Schutzimpfung im Zentralen Impfzentrum eingebunden ist. „Der Mediziner hat mir letztlich gesagt, dass ich bei ihm falsch sei und die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen Lippe (KVWL) für die Impfterminvergabe zuständig ist.“
Berufsgruppen mit höchster Impfpriorität
Der Impf-Erlass des Gesundheitsministeriums NRW listet die Berufsgruppen der Priorisierungsstufe 1 auf. Neben Rettungsdienstpersonal, Personal von ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten und Beschäftigten in Impfzentren ist dies auch Personal von Tagespflegeeinrichtungen sowie Wohngemeinschaften.Zudem berechtigt sind Beschäftige und ehrenamtlich Tätige in Hospizen und von ambulanten Hospizdiensten; Heilmittelerbringer, beispielsweise Physiotherapeuten oder Logopäden, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig werden.Des weiteren Zahnärzte und deren Personal, die regelmäßig in vollstationären Einrichtungen tätig sind oder in Schwerpunktpraxen vorrangig Corona-Patienten behandeln; sowie Ärzte und deren Fachpersonal, die in onkologischen sowie Dialysepraxen tätig sind.
Sie habe dann bei der KVWL nachgefragt, „wo man mich an den Kreis zurückgewiesen hat, der laut dem Impferlass des Gesundheitsministeriums NRW eindeutig zuständig sei“. Den hat sich die Koordinatorin besorgt. Sie sagt, „die vorgeschriebene Vorgehensweise ist dort ganz deutlich festgelegt“. Punkt Drei des „Erlasses zur Impfung der Bevölkerung gegen Covid-19“ vom 5. Februar bestimme, dass „nach dem Krankenhaus- und Altenheimpersonal für alle weitere Beschäftigten der Priorisierungsstufe 1 (siehe Infobox) Impfangebote vorzubereiten sind“.
Auch der Einsatz mobiler Impf-Teams ist möglich
Für diese Personengruppen konnte die Impfung schon ab dem 10. Februar starten. Grundsätzlich sollen dabei größere personelle Einheiten (z.B. eines Trägers ) an einem gemeinsamen Termin geimpft werden. Auch der Einsatz mobiler Impf-Teams ist dafür möglich. Der Erlass regelt weiter, „dass die Organisation von Impfterminen für die (...) prioritär impfberechtigten Personengruppen in der Verantwortung des Kreises liegt“. Sie habe auch ihren Dachverband eingeschaltet, sagt Beatel Letzel, „der darauf drängen will, dass die zuständigen Mitarbeiter der kommunalen Gesundheitsbehörden auf einen einheitlichen Kenntnisstand gebracht werden“.
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Die WAZ hakte in der Kreisverwaltung nach. Kreis-Sprecherin Svenja Küchmeister bittet um Entschuldigung, dass der Amtsarzt nicht über das Prozedere ausreichend informiert gewesen sei. Die Gesundheitsbehörde habe den Erlass selbstverständlich im Fokus, „und die Kollegen arbeiten die Berufsgruppen der ersten Priorisierungsstufe ab und schicken Infomaterial zum Anmeldungsverfahren heraus“.
Berechtigte erhalten spezielle Online-Zugangsdaten zur Anmeldung
Berechtigte Träger, Praxen und Einrichtungen würden dabei spezielle Online-Zugangsdaten zum Terminvergabeportal erhalten. Dieses sei nicht der allgemeine Buchungszugang der Kassenärztlichen Vereinigung, sondern ein nicht öffentliches separates Tool. „Dort können Personen einzeln, aber auch größere Gruppen angemeldet werden.“ Für Ehrenamtler sei dabei zur Impfberechtigung wichtig, „dass sie eine Bestätigung haben, die belegt, dass sie zum Beispiel regelmäßig in der Hospizarbeit tätig sind“.