Gladbeck. Der Kreis Recklinghausen hat die Allgemeinverfügung aktualisiert. Auch in Gladbeck müssen auf dem Markt medizinische Masken getragen werden.
Der Kreis Recklinghausen aktualisiert seine Corona-Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Infektionsgeschehens. Ab sofort müssen deshalb in Gladbeck und allen anderen Städten des Kreises auch auf Wochenmärkten, in Einkaufszentren und in Einkaufspassagen medizinische Masken getragen werden.
In Gladbeck gilt diese Pflicht, darauf weist das Presseamt hin, während des Besuchs der Wochenmärkte in Stadtmitte, Zweckel und Rosenhügel sowie innerhalb und auf den öffentlichen Flächen vom City-Center an der Hochstraße sowie dem Glückauf-Center an der Wilhelmstraße.
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Die aktualisierte Fassung der Allgemeinverfügung des Kreises Recklinghausen ist auf der Internetseite www.kreis-re.de/corona verlinkt. Dort finden Bürger außerdem eine Übersicht über alle geltenden Regeln in der Corona-Pandemie.